Ab dem 30. September 2017 werden zwischen Deutschland und Spanien alle Finanzdaten von auf Mallorca ansässigen Deutschen ausgetauscht. Bereits bis Ende dieses Jahres müssen die Banken sämtliche Details über Besitzer von Millionen-Konten zusammentragen.

Die Zeiten, in denen Bankmitarbeiter brisante Daten auf CDs brannten und für Millionenbeträge an deutsche Steuerbehörden verkauften - sie dürften bald vorbei sein. Und damit auch die berechtigte Hoffnung vieler Mallorca-Deutscher, dass ihre nicht offengelegten Konten oder Besitztümer schon nicht dabei sein werden. Denn dank digitaler Technik und strengerer Gesetzgebung werden diese Daten nun in jedem Fall bei den zuständigen Stellen landen: Das große Sammeln hat begonnen - mit dem Ziel eines automatisierten Finanzdatenaustauschs zwischen mittlerweile über 100 Staaten. Ab dem 30. September 2017 wird zu diesem Stichtag für jedes Jahr ein Datenpaket geschnürt, das den jeweiligen Staaten Auskunft gibt über die steuerlichen Verhältnisse ihrer im Ausland ansässigen Bürger.

Dabei endet bereits am 31. Dezember 2016 die Frist zur Überprüfung aller Konten mit einem Wert von über einer Million US-Dollar, sogenannte high ­values, bei den Staaten, die sich für einen möglichst frühen Austausch entschieden haben, den sogenannten early adopters. Zu diesen Staaten gehören auch Spanien und Deutschland. Bei allen Konten mit einem geringeren Wert sowie bei Bestandskonten von Rechtsträgern, also etwa Kapitalgesellschaften wie SLs und GmbHs, läuft die Frist ein Jahr später aus, also am 31. Dezember 2017.

In Fachkreisen wird im Zusammenhang mit dem 30. September 2017 von einem „Big Bang" gesprochen. Zwar wird der Prozess der Datenauswertung voraussichtlich Jahre dauern, die Finanzverwaltung wird sich aber an den Daten hartnäckig abarbeiten. Die Entdeckung ist im wahrsten Sinne des Wortes programmiert. Bis zu welchem Zeitpunkt eine Bereinigung der Vermögensverhältnisse nach dem Austausch der Daten noch möglich sein wird, ist auch angesichts der Dynamik in der Rechtsprechung noch nicht für alle Fälle absehbar. Aus steuer- und strafrechtlicher Sicht ist es nun dringend ratsam, dem Veranlagungsfinanzamt zuvorzukommen und alle Karten offenzulegen.

Denn der vielfach beschworene gläserne Steuerbürger, nun ist er da: Die Finanzinstitute wurden dazu verpflichtet, eine wahre Datenmasse zu erheben und den zuständigen Behörden zu übermitteln. Angefangen von Grundsätzlichem wie Name, Anschrift, Ansässigkeit, Geburtsort und -jahr, über Kontennummern und -salden sowie Angaben zu Verwahrkonten wie Zinsen, Dividenden und anderen Einkünften, bis zu Erlösen aus Veräußerungen von Finanzvermögen. Bei Kapitalgesellschaften werden die beherrschenden Personen überprüft. Dazu haben die Banken alle ihnen zur Verfügung stehenden elektronischen Daten, Papierdokumente und Belege, zu denen auch Bilanzen von Kapitalgesellschaften gehören, zu durchleuchten. Darüber hinaus sind sie gehalten, die

Selbstauskünfte ihrer steuerpflichtigen Kunden zu prüfen und zu hinter­fragen.

Die deutschen Finanzbehörden versprechen sich erhebliche Mehreinnahmen durch den Erhalt dieser umfassenden Datenpakete. Besonders im Blickfeld dabei: Immobilien- und Yachtbesitzer auf Mallorca. Es ist bekannt, dass Hunderte mallorquinische Immobilien über SLs gehalten und durch die Gesellschafter unentgeltlich genutzt wurden - Gleiches gilt für Yachten.

Schon seit einem Urteil des Bundesfinanzhofes aus dem Jahr 2013 konnte es teuer werden, wenn Gesellschafter ihre Immobilie unentgeltlich oder zu einer unangemessenen Miete genutzt hatten. Die Richter werteten dies als „verdeckte Gewinnausschüttung" an die Gesellschafter, was eine rückwirkende Besteuerung der Immobilien- oder Yachtnutzung zur Folge hat. Und die zu versteuernden Summen steigen. Denn der Grundsatz, nach dem eine Miete dann angemessen und die Nutzung einer Immobile keine verdeckte Gewinnausschüttung ist, wenn sie marktüblich ist, wird im Bereich der Immobilien haltenden SLs nach allerneuester Rechtsprechung nicht mehr angewandt (vergleiche Mallorca Zeitung vom 24.11.2016 „Der ´fremde Dritte´ ist gestorben"). Hier erkennt der Bundesfinanzhof nur noch eine Kostenmiete an, also eine Miete, die sowohl laufende Aufwendungen als auch den Finanzierungsbedarf abdeckt - und damit deutlich höher als die Marktpreise auf Mallorca ausfällt.

Das hat Folgen. Denn der für Steuerstrafsachen zuständige 1. Senat des Bundesgerichtshofs sieht in einer aktuellen Entscheidung in jeder Steuerverkürzung von über 50.000 Euro einen besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung - der nach dem Gesetz mit mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe zu bestrafen ist.

Die gute Nachricht: Für alle, die jetzt tätig werden und ihre Gestaltungen an die aktuelle Rechtslage durch die unvermeidlichen Berichtigungen anpassen, können strafrechtliche Folgen ganz vermieden oder zumindest erheblich gemindert werden. Nach einer Aufdeckung im Zuge des automatischen Finanzdatenaustauschs wird es indes äußerst schwierig werden, sich auf „Unkenntnis" zu berufen. Neben steuerlichen Mehrergebnissen drohen dann auch strafrechtliche Sanktionen.

Alles in allem mehren sich also die Anzeichen, dass es tatsächlich zu einem „Big Bang" kommen wird, der die internationale Steuerlandschaft unumkehrbar verändern wird. Denn Transaktionen werden in Zukunft vollständig nachvollziehbar, die Spuren unverwischbar sein.

Die Autoren und RechtsanwälteMichael Olfen und Dr. Fabian Meinecke beraten im Steuer- und Steuer­strafrecht. Ihr fachlicher Schwerpunkt liegt unter anderem auf der Beratung von Privatpersonen und Unternehmen bei steuerlichen Nacherklärungen. Weitere Informationen: E-Mail: info@oberwetter-olfen.de, www.oberwetter-olfen.de