Es war wie ein Paukenschlag, als die Landesregierung im Februar bei der Vorstellung des neuen Tourismusgesetzes unvermittelt bekannt gab, dass ab sofort keine neuen Gästebetten mehr erlaubt werden. Die Bettenbörse auf Mallorca und den Nachbarinseln werde für die kommenden vier Jahre eingefroren. Eine böse Überraschung für die Ferienvermieter. Doch in der Aufregung darüber, dass nach und nach immer mehr Vermietungslizenzen, die nach einer Gesetzesänderung 2017 ausgestellt wurden, auf Nimmerwiedersehen verschwinden werden, blieben zahlreiche signifikante Details ungeklärt. Auch viele deutsche Immobilienbesitzer und -käufer stellten sich in den vergangenen Wochen vor allem eine Frage: Was passiert beim Verkauf einer Immobilie mit Ferienvermietungslizenz, die erst nach 2017 ausgestellt wurde? Bleibt die Genehmigung zur Urlauberbeherbergung für den Käufer bestehen oder geht sie verloren?

Zuständig dafür, diese Frage zu klären, ist der Inselrat von Mallorca, dem die Landesregierung die entsprechenden Kompetenzen Anfang des Jahres übertragen hat. Auf MZ-Nachfrage gab es jetzt eine klare Antwort: „Wenn eine Immobilie mit Lizenz zur touristischen Vermietung verkauft wird, dann wird auch die Lizenz weiter verkauft. Solange sie nicht abgemeldet wird, bleibt sie bestehen“, heißt es aus dem Tourismusdezernat des Inselrats von Mallorca.

Gute Nachricht für Immobilienkäufer

Aus Sicht der vermietungswilligen Immobilienkäufer ist das eine gute Nachricht, die viele aufatmen lassen dürfte. „Diese Frage hat uns tatsächlich Sorgen bereitet. Es war nicht klar ersichtlich, wie die Antwort ausfallen wird. Wir bewerten es als positiv, dass die Lizenzen beim Verkauf nicht erlöschen“, so Maria Gibert, Geschäftsführerin und Sprecherin des Verbands der Ferienvermieter auf den Balearen, Habtur. Gibert ist ihrerseits in ständigem Kontakt mit den öffentlichen Institutionen, sie wartet noch auf eine schriftliche Bestätigung des Inselrats, ein Treffen mit den Verantwortlichen sei aber bereits angesetzt.

Maria Gibert ärgert sich allerdings weiter über die Regelung, dass nach 2017 ausgegebene Vermietungslizenzen verloren gehen, wenn ein Eigentümer sein Haus zwar nicht verkaufen, aber Urlaubern nicht mehr zur Verfügung stellen will. „Das kommt oft vor, beispielsweise, wenn die Inhaber selbst dauerhaft in der Immobilie wohnen wollen.“ In diesen Fällen erlischt die Lizenz, sobald die ehemaligen Ferienvermieter dies beantragen – und wird auch nicht neu vergeben. Maria Gibert befürchtet, dass in den kommenden Jahren dadurch insgesamt bis zu 90.000 der derzeit 115.000 theoretisch verfügbaren touristischen Gästebetten in der Ferienvermietung wegfallen könnten.

"Riesiges Chaos beim Inselrat"

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Gänzlich auf Krawall gebürstet zeigt sich Jordi Cerdó vom Zusammenschluss von Eigentümern privater Ferienhäuser (ETV). „Das gesamte neue Tourismusgesetz ist nur darauf aus, den wichtigsten Wirtschaftszweig auf Mallorca zu verbieten und zu zerstören“, wettert er. Und so ganz will er auch nicht glauben, dass die Lizenzen wirklich nach dem Immobilienverkauf erhalten bleiben. „Seit dieses kopflose Gesetz veröffentlicht wurde, herrscht im Inselrat riesiges Chaos, der eine weiß dort nicht, was der andere sagt“, winkt er ab. Er habe es aufgegeben, weiter nachzuhaken.

Sachlicher bewertet Natalia Bueno vom Verband der Immobilienmakler die Regelung. „Gerade unter ausländischen Käufern von Stadthäusern oder ländlichen Fincas sind die Immobilien mit Ferienvermietungslizenz stark nachgefragt. Das neue Tourismusgesetz erhöht ihren Wert noch einmal.“ Allzu große Auswirkungen auf den Markt habe die Regelung aber nicht. „Die Nachfrage ist enorm, auch bei Häusern ohne Lizenz.“