Diese Regeln gelten ab sofort für Immobilienmakler auf Mallorca

Lange hat es gedauert, nun sind die Vorschriften für die Regulierung der Maklerbranche endlich durchs Parlament gekommen. Ohne Spanischkenntnisse wird es künftig eng

Werbeplakat für eine Luxusimmobilie auf Mallorca.

Werbeplakat für eine Luxusimmobilie auf Mallorca. / Nele Bendgens

Johannes Krayer

Johannes Krayer

Viele in der Immobilienbranche auf Mallorca hatten schon die Hoffnung aufgegeben, dass die geplante Regulierung der Makler auf den Balearen überhaupt Realität würde. Jetzt, im Zuge der Verabschiedung des Notfallgesetzes zur Bekämpfung der Wohnungsnot am Dienstag (16.4.) kommt die Regulierung tatsächlich, nach vier Jahren Verhandlungen zwischen der Branche und den verschiedenen Landesregierungen. Und das mit großer Einigkeit fast aller Parteien. „Es war die Abstimmung in der Parlamentssitzung, in der die größte Einigkeit fraktionsübergreifend herrschte“, berichtet Hans Lenz von Engel & Völkers, gleichzeitig Vorsitzender der Vereinigung der Immobilienunternehmer auf der Insel (ABINI). Er freut sich, dass endlich Vollzug vermeldet werden kann.

Die Regeln greifen ab dem Moment, in dem sie im balearischen Gesetzesblatt BOIB veröffentlicht werden, was bis Mittwoch (17.4.) noch nicht der Fall war. Mit dem Inkrafttreten der neuen Spielregeln hoffen die etablierten Immobilienunternehmen auf der Insel darauf, dass vor allem unseriöse Konkurrenten vom Markt verschwinden, weil sie die Anforderungen nicht erfüllen können.

Ein Büro betreiben, das öffentlich zugänglich ist

Unter anderem müssen Makler ab sofort ein Büro auf den Balearen betreiben, das öffentlich zugänglich ist. Auch Makler, die ihre Dienste ausschließlich online anbieten, müssen über eine Postadresse auf den Balearen verfügen. Unter dieser Adresse müssen Kunden etwaige Beschwerden einreichen können.

Ebenso müssen sich alle Makler in ein Register eintragen, das mit Inkrafttreten der Regelung geschaffen werden soll. Für den Eintrag in dieses Register ist etwa ein Universitätsabschluss in Bereichen wie Recht, Ingenieurswissenschaften oder Architektur Voraussetzung. Makler, die diesen Abschluss nicht besitzen, können ihre Qualifikation allerdings alternativ durch bestimmte Weiterbildungskurse oder Praxiserfahrung belegen. In letzterem Fall sind mindestens vier Jahre in der Branche notwendig. Die Weiterbildungskurse müssen laut Hans Lenz mindestens einen Umfang von 200 Stunden haben. 

„Diese Zugangsvoraussetzungen können vor allem für ausländische Makler zum Hindernis werden, die ohne Sprachkenntnisse nach Mallorca kommen“, sagt Lenz. Denn ein Studium oder eine Weiterbildung müssten auf Spanisch stattgefunden haben oder zumindest in Spanien anerkannt werden. Die Registernummer des jeweiligen Unternehmens muss in Zukunft auf allen Werbeprodukten der Firma angebracht sein. Zudem müssen die Makler eine Haftpflichtversicherung vorweisen und 60.000 Euro als Garantie hinterlegen. 

Regeln für die Verkäufer

Und nicht nur die Makler müssen sich in Zukunft an Regeln halten, auch die Verkäufer selbst haben genauere Vorschriften zu erfüllen als bisher. „Die Eigentümer müssen einen Vertrag mit dem Makler unterschreiben. Das hört sich eigentlich selbstverständlich an, ist bisher aber in vielen Fällen nicht passiert“, erklärt Lenz. Und die Hausverkäufer müssen alle Unterlagen zu der Immobilie offenlegen, auch die über eventuelle Illegalitäten. Wie genau die Kontrollen für diese Maßnahmen aussehen sollen, ist laut Lenz noch nicht geklärt. 

Er rechnet mit großer Beunruhigung vor allem bei vielen ausländischen Maklern, weshalb ABINI für Donnerstag (25.4., 17 Uhr) zu einer Informationsveranstaltung in der Anwaltskammer (Ilustre Colegio de Abogados) in Palma, La Rambla, 10, eingeladen hat. 

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