Das Kloster Sant Jeroni des Hieronymitinnen-Ordens in Palma der Mallorca ist Eigentum der Nonnen und nicht des Bistums, obwohl das Bistum das religiöse Gebäude auf seinen Namen eingetragen hat. Eine Richterin in Palma hat zugunsten der Nonnen entschieden, nachdem diese anhand zahlreicher historischer Dokumente nachgewiesen hatten, dass sie dieses Gebäude neben dem Baluard del Príncep seit dem 15. Jahrhundert bewohnen, pflegen und sogar sanieren. Aus diesen historischen Dokumenten geht das Eigentum an der Immobilie eindeutig hervor, auch wenn es im Register nicht als Eigentum der Religionsgemeinschaft eingetragen war.

Der Disput um das Kloster läuft schon geraume Zeit. Die Nonnen liegen seit der Amtszeit von Erzbischof Javier Salinas im Clinch mit dem Bistum Mallorca. Dieser war zwischen 2012 und 2016 oberster Kirchenmann auf Mallorca. Das Erzbistum wandte sich in seiner Amtszeit an das Register, um das Kloster auf das Erzbistum einschreiben zu lassen.

Verdacht, die Nonnen bauen Kloster in ein Hotel um

Diese Eintragung erfolgte 2014, als die letzten Nonnen von Sant Jeroni, die schon sehr alt waren, ankündigten, dass sie das Kloster verlassen und in ein anderes Kloster des Ordens in Inca, Sant Bartomeu, ziehen würden. Das Erzbistum begründete die Eintragung mit einer Verordnung, nach der die Kirche Eigentümerin aller Klöster sei, und wies darauf hin, dass der Verdacht bestehe, dass die Nonnen beabsichtigten, das Gebäude in Palma zu verkaufen, um es in ein Hotel umzubauen.

In dem ersten Prozess errang das Erzbistum einen Sieg vor Gericht. Hier ging es lediglich darum, ob die vom damaligen Bischof Salinas angeordnete Eintragung in das Register rechtmäßig war oder nicht. Die Richter vertraten die Auffassung, dass der Erzbischof diese Eintragung faktisch durchführen könne. Im Urteil wurde aber darauf verwiesen, dass es in diesem Rechtsstreit, den die Nonnen nicht angestrengt hatten, vor allem darum ging, zu erörtern, wem das Eigentum an dem Grundstück gehörte. Die Religionsgemeinschaft reichte eine neue Klage ein, in der sie das tatsächliche Eigentum an dem religiösen Gebäude einforderte, obwohl es nicht auf ihren Namen im offiziellen Register eingetragen war.

Seit 1485 lebt der Orden in dem Gebäude

Die Nonnen legten alte Dokumente vor, aus denen hervorgeht, dass sie dieses Kloster bereits seit 1485 "friedlich und ohne Unterbrechung" nutzen, wie aus einer vom Sekretär des Erzbistums unterzeichneten und vom damaligen Erzbischof José Miralles Sbert bestätigten Bescheinigung aus dem Jahr 1934 hervorgeht. Ein weiteres Dokument aus dem Jahr 1913 bestätigt ebenfalls die Zugehörigkeit von Sant Jeroni zur Nonnenkongregation.

Die Kirche legte auch ihre historischen Dokumente vor und wies darauf hin, dass ab 1837 alle Klöster aufgelöst wurden, ungeachtet der Tatsache, dass die Nonnen weiterhin in diesem Kloster in Palma wohnen durften. Diesem Gesetz folgte das Verbot für Nonnenklöster, wie die Hieronymitinnen, Grundbesitz zu erwerben. Mit anderen Worten: Das Erzbistum vertrat die Auffassung, dass alle Nonnenklöster von diesem Zeitpunkt an Teil des kirchlichen Grundbesitzes waren.

Richterin entscheidet zugunsten der Nonnen

Die Richterin entschied nun aber zugunsten der von den Nonnen vertretenen Auffassung und erkannte an, dass der historische Besitz der Nonnen an diesem Kloster nachgewiesen ist, was sie zu dessen rechtmäßigen Eigentümern macht. Mit dem Urteil wird nicht nur der Ordensgemeinschaft Recht gegeben, sondern auch dem Erzbistum die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

Die Nonnen brachten gestern ihre "große Freude" über das Urteil zum Ausdruck, während das Erzbistum seine "Unzufriedenheit" mit dem Urteil hervorhob und ankündigte, in Berufung zu gehen. Vonseiten des Erzbistums hieß es, das einzige Ziel in diesem Rechtsstreit sei die "Rückkehr des religiösen Lebens in das Kloster". /jk