Verfahren wegen Steuerhinterziehung: Das sagt der neue Anwalt von Matthias Kühn zu den Vorwürfen

Der renommierte Jurist sieht einige Ungereimtheiten bei den Vorwürfen gegen den Immobilienunternehmer – gerade auch bei dem Grundstück, für das Kühn eine Rekord-Entschädigung erhalten hat

Matthias Kühn und seine Partnerin Norma Duval.

Matthias Kühn und seine Partnerin Norma Duval. / Robles

Patrick Schirmer Sastre

Patrick Schirmer Sastre

Die Anti-Korruptions-Staatsanwaltschaft auf Mallorca ermittelt gegen den deutschen Immobilienunternehmer Matthias Kühn. In dem Verfahren geht es um Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Der spanische Fiskus beschuldigt den Unternehmer, über ein komplexes Geflecht von Gesellschaften Vermögen verborgen zu haben, um seine Steuerschulden nicht begleichen zu müssen. Mehrere Gesellschaften der Kühn-Gruppe hatten zuvor Insolvenz angemeldet.

Insgesamt schuldet Kühn dem Fiskus rund elf Millionen Euro. Mit Zinsen könnte der Betrag auf knapp 13 Millionen Euro steigen. Neben Kühn sind auch seine Ehefrau Norma Duval, Kühns erwachsene Söhne sowie eine weitere Person angeklagt. Die Steuerfahndung war am 12. März bei Kühn auf Mallorca zu einer Hausdurchsuchung vorstellig geworden.

Der Immobilienunternehmer hat für seine Verteidigung den renommierten mallorquinischen Strafrechtsanwalt Jaime Campaner verpflichtet. Dieser erklärte am Samstag (23.3.) gegenüber der MZ, sein Mandant habe sich nichts vorzuwerfen. Noch habe man keinen Zugang zu den Prozessakten bekommen . Dies solle im Laufe der kommenden Woche geschehen. Die in den Medien verbreitete Version der Anklage weise aber einige Unrichtigkeiten auf, so Campaner.

Das sagt der Anwalt zu Muleta II

Als Beispiel nannte der Jurist die Vorwürfe um das Bauvorhaben Muleta II in Port de Sóller. Kühn hatte auf dem als Bauland ausgewiesenen Areal 33 Luxusvillen bauen wollen. Eine nachträgliche Umwidmung des Grundstücks durch die Behörden hatte ihm das verwehrt. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit sprach ihm der Oberste Gerichtshof Spaniens Anfang März deswegen insgesamt 96 Millionen Euro Entschädigung zu.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Unternehmer vor, mittels einer Übertragung des Grundstücks auf eine Zweckgesellschaft im Jahr 2020 versucht zu haben, die mutmaßlichen Ansprüche des Finanzamtes auf einen Teil der erwarteten Entschädigungszahlungen abzuwehren.

Dies sei faktisch falsch, so Campaner, da Kühn selbst dem Finanzamt im Jahr 2018 den erwarteten Schadensersatz als Sicherheit für die bestehenden Steuerschulden angeboten habe. Auf das Schreiben des Unternehmers habe die Steuerbehörde nie reagiert.

Bezüglich der Frage, ob die nun bekannt gewordene Anklage eine Reaktion auf die sich zumindest abzeichnende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs war oder bloß ein zeitlicher Zufall, wollte sich Campaner nicht äußern. Um dies bewerten zu können, müsse man erst die Prozessakten studieren, so der Jurist.

Campaner vertritt auch die Söhne von Kühn

Neben Kühn selbst vertritt das Anwaltsbüro Campaner Law auch die beiden erwachsenen Söhne, denen Mithilfe bei der Vermögensverschleierung im Fall von Muleta II vorgeworfen wird. Kühns Frau Norma Duval wird nicht von Campaner vertreten, da gegen sie nicht strafrechtlich ermittelt wird. Sie muss sich lediglich zivilrechtlich im Fall eines Darlehens in Höhe von 300.000 Euro verantworten.

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