Herber Rückschlag für die Stierkampfgegner auf Mallorca: Das spanische Verfassungsgericht hat am Donnerstag (20.12.) die Stierkampf-Light-Regelungen der balearischen Landesregierung aufgehoben. Die entsprechende Änderung des Tierschutzgesetzes auf den Inseln aus dem Jahr 2017 hatte vorgesehen, dass Stiere bei den Kämpfen weder verletzt, noch getötet werden dürfen. Diese Regelung ist nun obsolet.

Die entsprechende Änderung im Tierschutzgesetz der Balearen, die die linksgrüne Landesregierung im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht hatte, zählte zu einem der Steckenpferde des Linkspakts. Geklagt dagegen hatte die konservative Vorgängerregierung in Spanien. Die am Donnerstag bekannt gegebenene Entscheidung des Verfassungsgerichts bedeutet ein halbes Jahr vor den Regionalwahlen nun einen schweren Dämpfer für die Linksregierung auf den Balearen, aber auch für jegliche Tierschutzorganisationen.

Dass die autonomen Regionen den Stierkampf nicht gänzlich verbieten dürfen, hatte schon vor einigen Jahren ein Urteil des Verfassungsgerichts gezeigt - damals hatte Katalonien das Treiben verboten und war vom spanischen Staat in die Schranken gewiesen worden. Nun steht fest: Auch die Schliche, die sich die Balearen durch die Light-Version der eigentlich blutigen Spiele erarbeitet hatten, gehen bei den spanischen Verfassungsrichtern nicht durch. Sie begründen ihre Entscheidung erneut damit, dass der Stierkampf in Spanien als "nationales Kulturgut" gelte. /somo