Zum kommenden Jahr werden in Spanien neue Regeln für Selbständige eingeführt. Geringverdiener zahlen dann Jahr für Jahr weniger Abgaben, Gutverdiener mehr. Mit der bisherigen Flexibilität für die autónomos ist es dann vorbei. Die Höhe der an die Sozialversicherung zu entrichtenden Beiträge ist künftig nicht mehr frei wählbar.

So funktionierte das System bislang

Bislang zahlen 85 Prozent der 3,4 Millionen Selbständigen in Spanien den Mindestbetrag an die Sozialkassen. Das sind derzeit 294 Euro im Monat. Darin enthalten sind Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung. Arbeitslosengeld gibt es für Selbständige nur bei freiwilligen Zusatzversicherungen. Daran ändert sich auch mit den neuen Regeln nichts.

Zurzeit können die autónomos die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge unabhängig vom Einkommen selbst festlegen. Wer im Krankheitsfall oder in der Rente mehr Geld bekommen will, zahlt entsprechend mehr. Wer lieber Risiko geht und mehr Kapital sofort braucht, zahlt weniger.

So viel zahlen die Selbständigen ab 2023

Das ist ab dem 1. Januar 2023 Geschichte. Dann werden die Selbständigen in 15 verschiedene Einkommensstufen eingeteilt. Diese reichen von mindestens 230 Euro Monatsbeitrag (das entspricht einem versicherten Einkommen von 751,63 Euro) bis 500 Euro (1.633,99 Euro). In den kommenden Jahren ändern sich die Werte stetig. 2025 liegt der Mindestbeitrag bei 200 Euro (718,95 Euro) und der Höchstsatz bei 590 Euro (1.928,10 Euro). Im Jahr 2031 werden die Beiträge voraussichtlich zwischen 183,60 und 1.266,70 Euro liegen.

Die Selbständigen müssen ihr erwartetes Einkommen schätzen und entsprechend anmelden. Das Jahr über können sie künftig sechs Mal die Einkommensstufe ändern. Stimmt die Prognose nicht, müssen die entsprechenden Beträge binnen zwei Monaten nachgezahlt oder binnen vier Monaten zurückerstattet werden. „Hier ist der administrative Aufwand für die Selbständigen hoffentlich so gering wie möglich“, sagt Susanne Heibl von der Steuerberatung Cerdá.

Wie sich das geschätzte Einkommen errechnen lässt

Die Rechnung ist jedoch ziemlich kompliziert. Von dem Einkommen können Ausgaben, die für das Geschäft notwendig waren, abgezogen werden. Dann wird die Beitragshöhe der Sozialversicherung aus dem Vorjahr hinzugerechnet. Danach werden sieben Prozent für generelle Ausgaben abgezogen. Bei Selbständigen, die in Kooperativen eingeschrieben sind, sind es nur drei Prozent Abzug. Das Resultat wird durch zwölf geteilt, um es auf den Monat herunterzurechnen. In einer Tabelle kann mit dieser Endsumme dann nachgeschaut werden, welcher Sozialversicherungsbeitrag zu zahlen ist.

Neu angemeldete Selbständige zahlen in den ersten zwölf Monaten 80 Euro für den Mindestbeitrag. Auch im zweiten Jahr sind es nur 80 Euro, solange die Einkünfte den spanischen Mindestlohn von 1.000 Euro im Monat nicht überschreiten.

Vor- und Nachteile des neuen Systems

Es sei gerecht, dass die Beitragshöhe gemessen an den Einkünften berechnet wird, resümiert das Fachportal infoautonomos.com. Die Beitragspflicht sorge für eine bessere Absicherung. „Die durchschnittliche Rente von Selbständigen beträgt derzeit 59,4 Prozent der Rente normaler Arbeitnehmer – 794 Euro im Vergleich zu 1.338 Euro.“ Das dürfte sich mit den neuen Regeln ändern.

Dass die Selbständigen nicht mehr wie bisher dank niedriger Beiträge Sparpläne einrichten können, ist laut dem Portal einer der Nachteile der Neuregelung. Zudem würde die psychische Belastung, die das ungewisse Einkommen von Selbständigen darstellt, nicht berücksichtigt. Und schließlich könne es zu Preissteigerungen kommen, wenn Vielverdiener die höheren Abgaben an ihre Kunden weitergeben wollen.