Nach dem Flug ohne Koffer am Flughafen zu stehen, ist ärgerlich. Oftmals kommen die Gepäckstücke zwar noch verspätet beim Besitzer an. In seltenen Fällen bleiben sie aber verschwunden. So oder so sollten die Betroffenen schon am Flughafen tätig werden und am Schalter der Airline einen sogenannten PIR ausfüllen, einen Property Irregularity Report. Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland hin. Außerdem muss das verspätete Gepäck binnen 21 Tagen schriftlich der Airline gemeldet werden. Fehle das PIR-Dokument oder werde die Frist versäumt, muss die Airline unter Umständen nichts erstatten, warnen die Verbraucherschützer.

Pauschaltouristen müssen sich beim Veranstalter melden

Noch kürzer ist die Frist, wenn der Koffer zwar an der Gepäckausgabe anrollt, aber kaputt ist. Denn im Fall einer Beschädigung des Gepäcks betrage der Meldezeitraum sieben Tage. Zudem muss auch hier ein PIR ausgefüllt werden. Wichtig für Pauschalreisende: Für sie gelten die gleichen Fristen, sie müssen den Verlust oder den Schaden aber dem Veranstalter melden. Und auch Pauschaltouristen benötigen das PIR-Dokument. Sie können darüber hinaus auch veranlassen, dass der Reisepreis für den Zeitraum, in dem sie auf das Gepäck warten müssen, gemindert wird.

Ohne Koffer zu sein, heißt am Urlaubsort in der Regel auch: keine Wechselwäsche. Nach Angaben der Verbraucherschützer dürfen Reisende aber Ersatz kaufen und sei es auch nur, wenn sie für ein paar Stunden ohne ihr Gepäck auskommen müssen. Jedoch müssen sich die Käufe auf das wirklich Notwendige beschränken. Zahnputzzeug, Unterwäsche, Badehose, Shirts und etwa Pyjamas seien unproblematisch. Die Kassenbons für die Ersatzkäufe müssen Reisende natürlich aufheben, dann bekommt man die Hälfte der Kosten erstattet. Außerdem sollten sie den Gepäckaufkleber vom Check-in für solche Fälle unbedingt als Nachweis parat haben.

Auf dem Rückflug verloren

Geht der Koffer auf der Rückreise verloren oder kommt erst mit Verspätung zu Hause an, gibt es in der Regel keine Erstattung für Noteinkäufe. Ausnahmen von dieser Regel können Rückreisen von mehrmonatigen Urlauben sein oder wenn etwa ein besonderes Kleidungsstück verloren wurde, dass man dringend benötigt – ein Smoking beispielsweise. Die oberste Haftungsgrenze bei Gepäckproblemen liegt laut den Verbraucherschützern derzeit bei knapp 1.700 Euro pro Passagier. Zahlen müssen Airlines neben notwendigen Ersatzkäufen die Dinge, die verloren gegangen sind oder beschädigt wurden. Ausgenommen von der Haftung sind aber Wertsachen wie Schmuck, Geld oder Laptops. Sie gehören ebenso ins Handgepäck wie etwa Medikamente. Zum Nachweis der verloren gegangenen Gegenstände hilft es, vor der Reise Fotos vom Kofferinhalt zu machen.