Immobilienkauf-Beschränkungen auf Mallorca: Arbeitsgruppe tritt zusammen

Experten der Regierung und der Balearen-Universität prüfen, ob Nicht-Residenten der Kauf verwehrt werden kann. Bislang gilt das als aussichtslos

Passanten vor dem Schaufenster einer Immobilienfirma auf Mallorca

Passanten vor dem Schaufenster einer Immobilienfirma auf Mallorca / Cati Cladera / Efe

Ciro Krauthausen

Ciro Krauthausen

Arbeitsgruppen sind ein probates Mittel, um zu signalisieren, dass etwas unternommen wird, obwohl noch gar nichts unternommen wird - das gilt auch auf Mallorca. In Palma ist am Donnerstag (1.12.) erstmals und mit großer Verspätung eine Arbeitsgruppe zusammengetreten, die prüfen soll, ob und wie der Verkauf von Immobilien an Nicht-Residenten auf den Balearen beschränkt werden kann. Die Kommission setzt sich zusammen aus Entsandten dreier Landesministerien, Juristen der Regierung sowie Professoren der Balearen-Universität

Die Einrichtung dieser Arbeitsgruppe war bereits im Frühling vom Parlament beschlossen worden. Sechs Monate später ist sie nun zusammengetreten.

Ausländischer Immobilienerwerb gilt als einer der Gründe für die Wohnungsnot

Auf den Balearen geht derzeit ein Drittel aller Immobilientransaktionen auf das Konto von Käufern und Verkäufern, die gar nicht ihren Lebensmittelpunkt auf der Insel haben. Viele davon sind zahlungskräftige Ausländer. Dass sich vor allem Nord- und Mitteleuropäer auf Mallorca eine Zweit- oder Drittimmobilie zulegen, und sie damit dem einheimischen Wohnungsmarkt entziehen, gilt als einer der Gründe, dass sich Normalverdiener von der Insel kaum noch eine Immobilie leisten können. Weitere Gründe sind die Ferienvermietung sowie eine seit Jahren anziehende Bevölkerungszahl.

Die Initiative zur Einrichtung der Arbeitsgruppe war von einem Abgeordneten der Linkspartei Més per Menorca ausgegangen. Sechs Monate vor den Regionalwahlen im Mai 2023 befürworten aber mittlerweile auch die Sozialisten von Ministerpräsidentin Francina Armengol sowie die bürgerliche Regionalpartei El Pi, die Immobilienkäufe an Nichtresidenten zu beschränken.

Oder genauer: Diese Möglichkeit zumindest zu prüfen. Juristen halten eine solche Marktbeschränkung so gut wie unmöglich, weil mit EU-Recht unvereinbar. Dem Vernehmen sind sich dessen auch die handelnden Politiker bewusst. Also erst einmal eine Arbeitsgruppe.

So hoch sind die Hürden für etwaige Beschränkungen

Erst kürzlich hatte gegenüber der MZ-Schwesterzeitung "Diario der Mallorca" ein Professor für Internationales Recht an der Balearen-Universität erklärt, wie hoch die Hürden für eine Limitierung sind. Joan David Janer Torrens hält ein entsprechendes balearisches Gesetz, das die Beschränkung mit dem Allgemeininteresse begründe, zwar grundsätzlich für möglich, weist aber auf die vielfachen Definitionsschwierigkeiten hin:

  • Wer zählt als Resident und wer nicht?
  • Sind Festlandspanier, die laut Artikel 19 der spanischen Verfassung ihren Wohnsitz im Land frei wählen können, ebenfalls betroffen?
  • In welchen Gegenden genau gilt die Beschränkung?
Wohnanlagen in Santa Ponça

Soll etwa auch hier der Immobilienkauf beschränkt werden? Wohnanlagen in Santa Ponça / Nele Bendgens

Selbst wenn ein solches, sauber formuliertes Gesetz gelänge und sich dafür auch eine Mehrheit im Landesparlament fände, sei absehbar, dass es sofort in Madrid oder in Brüssel angefochten würde. Die Grundfreiheiten der Europäischen Union garantieren den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital.

Bei einem etwaigen Rechtsstreit vor dem Europäischen Gerichtshof müsste dann die spanische Zentralregierung eine Sonderregelung für den balearischen Immobilienmarkt verteidigen. Andere spanische Regionen haben sich mit diesem Thema bislang noch gar nicht beschäftigt.