Wohnungsdekret auf Mallorca: Auch denkmalgeschützte Gebäude dürfen in die Höhe wachsen

Selbst historische Stadtpaläste in Palma sollen durch die Initiative baulich verändert werden können

Wächst die Altstadt von Palma künftig in die Höhe?

Wächst die Altstadt von Palma künftig in die Höhe? / Miquel Massuti

Bisher war es ein absolutes Tabu, an denkmalgeschützten Häusern und Gebäuden auf Mallorca baulich etwas zu verändern. Doch für die neue konservative Regierung unter der Volkspartei PP ist genau das nun eines der Mittel, um die Wohnungsknappheit auf den Inseln zu bekämpfen. Im am Montag (2.10.) verabschiedeten Dekret gegen die Wohnungsnot ist vorgesehen, dass Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, aufgestockt werden dürfen. Außerdem soll es in Zukunft möglich sein, die Gebäude in mehrere Wohnungen aufzuteilen oder etwa kommerziell genutzte Untergeschosse in Wohnungen umzuwandeln.

Diese Möglichkeiten sollen für alle Kategorien des Denkmalschutzes in Betracht gezogen werden können. Inbegriffen sind hier also auch die historischen Stadtpaläste im Zentrum von Palma, die in den zurückliegenden Jahren nahezu ausschließlich in Luxushotels oder teure Wohnungen umgewandelt wurden. Mit dem Dekret gelten von nun an für jede dieser Umbauten dieselben Bedingungen, die auch die anderen Gebäude erfüllen müssen: So ist beispielsweise der Preis für den Verkauf oder die Vermietung gedeckelt.

Denkmalschutzkommission muss zustimmen

Einzige Bedingung für die baulichen Veränderungen an den Gebäuden ist, dass die Denkmalschutzkommission des Inselrats zustimmt, die allerdings inzwischen auch von der PP und der rechtsextremen Partei Vox verantwortet wird. Von daher dürfte hier kein besonders starker Gegenwind zu erwarten sein.

Im Dekret ist festgehalten, dass ein Gebäude nicht beliebig aufgestockt werden kann, sondern maximal um 50 Prozent dessen, was in der Umgebung des Hauses üblich ist. Sprich: Weist ein Gebäude vier Stockwerke auf, können maximal zwei Etagen draufgesattelt werden - sofern das Haus damit nicht das höchste Gebäude der Straße überragt.

Denkmalschützer sind alarmiert

Die Aufteilung in kleinere Wohneinheiten gilt für denkmalgeschützte Mehrfamilienhäuser auf städtischem Grund. Hier sind ab sofort mehrere Wohnungen mit einer Mindestgröße von 60 Quadratmetern möglich. Auch denkmalgeschützte Einfamilienhäuser dürfen dank des Dekrets in kleinere Wohneinheiten umgewandelt werden. In diesem Fall müssen die Wohnungen aber mindestens 90 Quadratmeter groß sein.

Die Denkmalschutzorganisation Arca zeigte sich alarmiert von den Vorhaben der neuen Balearen-Regierung und kündigte an, den Text des Dekrets genau zu lesen und entscheiden zu wollen, ob sie Einwände erhebt. Zusätzliche Etagen auf denkmalgeschützte Gebäude aufzustocken, sei "außerordentlich gefährlich", erklärte Arca-Sprecherin Àngels Fermoselle. Der architektonische Wert der Gebiete, in denen das gemacht werde, könne erheblich leiden, erklärt Fermoselle.

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