Fiese Masche: Falsche Ferienvermieter prellen ahnungslose Mallorca-Urlauber
Die Angeklagten kassierten eine Anzahlung und verschwanden dann mit dem Geld. Jetzt wurden sie verurteilt
MZ
Drei junge Männer sind am Mittwoch (5.4.) auf Mallorca zu Gefängnis- und Geldstrafen verurteilt worden. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, im Sommer 2021 auf Ferienvermietungsportalen Angebote für Wohnungen gemacht zu haben, die ihnen weder gehörten noch zu denen sie Zugang hatten. Der Gesamtschaden belief sich auf 4.400 Euro.
Insgesamt sechs Anzeigen für Ferienwohnungen in Palma sollen die Angeklagten zwischen Juni und August 2021 geschaltet haben. Die Masche lief immer gleich ab: So kassierten sie eine Anzahlung zwischen 300 und 600 Euro. Sobald das Geld auf dem Konto war, brachen sie den Kontakt ab. Zwei der geschädigten Urlauber bemerkten den Schaden dennoch erst bei der Ankunft auf der Insel und mussten sich vor Ort in Windeseile um eine andere Unterkunft kümmern.
Gestohlene Personalausweise
Aufgrund der sich mehrenden Anzeigen nahm die Nationalpolizei die Ermittlungen auf. Dabei entdeckten die Beamten, dass die Betrüger falsche Identitäten angenommen hatten, um ihre Spuren zu verwischen. Teilweise bedienten sie sich der Daten von gestohlenen Personalausweisen. Aufgrund dessen wurden die drei Männer nicht nur wegen Betrug, sondern auch wegen Identitätsdiebstahl angeklagt.
Ursprünglich forderte die Staatsanwaltschaft für den Hauptangeklagten drei Jahre Gefängnis, für die anderen beiden jeweils neun Monate. Da die Angeklagten aber geständig waren und teilweise den erschwindelten Betrag schon erstattet hatten, einigte man sich auf 23 Monate Haft für den Hauptangeklagten und jeweils sechs Monate für die anderen beiden Männer. Zudem müssen sie eine Geldstrafe zahlen. Gefängnisstrafen von unter zwei Jahren werden in Spanien in der Regel zur Bewährung ausgesetzt.
Aufgepasst bei Ferienwohnungen in Palma
Urlauber sollten gerade bei Angeboten von Ferienwohnungen in Palma besonders vorsichtig sein. Diese sind in Mehrfamilienhäusern grundsätzlich illegal. Die einzige Ausnahme sind die so genannten turismos interiores, bei denen ein ganzes Haus mit verschiedenen Wohnungen der Ferienvermietung dient. Diese haben, wie alle anderen legalen Angebote auch, eine Registriernummer. /pss
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