Auch Abgeordnete des Landesparlaments auf Mallorca erhöhen sich ihre Bezüge

Zuvor waren bereits die Gehälter in der Landesregierung angehoben worden

Abgeordnete im Balearen-Parlament.

Abgeordnete im Balearen-Parlament. / DM

Redaktion MZ

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Die Abgeordneten des Balearen-Parlaments beginnen das neue Jahr mit einer ordentlichen Gehaltserhöhung. Die beiden stärksten Parteien auf Mallorca, die Regierungspartei PP und die Oppositionspartei PSIB (Sozialisten), sind übereingekommen, die Bezüge für alle Abgeordneten um 7,5 Prozent anzuheben. Das Plus setzt sich aus einer Gehaltserhöhung von fünf Prozent zuzüglich eines Inflationsausgleichs von 2,5 Prozent zusammen. Die Mitglieder des Balearen-Parlaments haben seit 2020 keine Gehaltserhöhung bekommen.

Mit dem Anheben der Bezüge steigt das Jahresgehalt des Parlamentspräsidenten von 72.194 auf 75.800 Euro brutto. Ein einfacher Abgeordneter hat nun Anspruch auf knapp 61.000 Euro im Jahr statt bisher 58.020,76 Euro. Zusätzlich dazu erhält jede Partei 6.000 Euro pauschal und noch einmal 1.250 Euro für jeden Abgeordneten zugesprochen.

Verschoben wegen Pandemie

Sowohl die Konservativen als auch die Sozialisten kamen überein, dass nun ein geeigneter Moment sei, um die Bezüge anzuheben. 2021, als zum letzten Mal über eine Gehaltserhöhung debattiert worden war, lehnte die PP diese mit dem Hinweis ab, dass man sich aufgrund der Pandemie in einem wirtschaftlich komplizierten Umfeld befinde.

Vorreiter Landesregierung

Bereits im November hatte sich auch die Balearen-Regierung durch die Bank die Bezüge um ebenfalls 7,5 Prozent erhöht. Ministerpräsidentin Marga Prohens verdient somit seit diesem Jahr statt der bisherigen 73.290 Euro brutto nun 78.786 Euro. Die Minister dürfen sich über 69.543 Euro statt der bisherigen 64.683 Euro freuen.

Noch ist sie gut gelaunt: Marga Prohens am Dienstag (17.10.) im Parlament.

Marga Prohens. / B. Ramon

Doch nicht nur die obersten Volksvertreter werden monetär beglückt. Die Gehaltserhöhung gilt für alle höheren Posten in der Regierung, darunter Generaldirektoren, Generalsekretäre, Vorsitzende der öffentlichen Körperschaften sowie Berater.

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