Das neue Jahr hat für Verbraucher in Spanien gut begonnen. So gilt seit dem 1. Januar eine gesetzliche Gewährleistungszeit von mindestens drei Jahren für neue Artikel und mindestens einem Jahr für gebrauchte Artikel. Mit dem Gesetz, das die spanische Regierung im vergangenen Frühjahr verabschiedet hatte und das nun mit dem 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist, werden Vorgaben der Europäischen Union umgesetzt.

Ausschlaggebend für die Garantiezeit ist das Kaufdatum des Artikels, und nicht etwa das Lieferdatum: Wer also Käufe auf das neue Jahr verschoben hat, kann nun beim Händler auf eine Mindestzeit von drei Jahren Gewährleistung pochen. Verbraucherschutzverbände hatten deswegen auch geraten, mit Anschaffungen von Haushaltsgeräten, technischen Produkten oder auch Fahrzeugen noch bis zum Jahreswechsel zu warten. Wichtig außerdem: Die Gewährleistung erstreckt sich nun laut dem neuen Gesetz ausdrücklich auch auf digitale Produkte und Dienstleistungen.

Beweislast zugunster der Käufer

Eine weitere, in der Praxis relevante Neuerung gibt es bei der Umkehr der Beweislast. Zwar mussten Händler auch bisher schon zwei Jahre für Produktmängel haften. Allerdings war bei der Gewährleistung gesetzlich festgelegt, dass nur solche Mängel vermutlich bereits von Beginn an vorhanden waren, die sich bereits im ersten halben Jahr nach Kauf zeigten. Danach lag es am Käufer, den Nachweis zu führen, dass ein Mangel bereits beim Kauf vorlag – in der Praxis oft ein schwieriges bis unmögliches Unterfangen.

Der spanische Gesetzgeber hat nun die Dauer dieser Beweislastumkehr erheblich zugunsten der Käufer verlängert. Für alle Verträge, die seit Januar 2022 geschlossen werden, gilt: Die Beweislastumkehr wird von bislang sechs Monaten auf zwei Jahre ausgedehnt. Ähnliches gilt seit 1. Januar übrigens auch in Deutschland, allerdings wurde dort die Frist von sechs Monaten auf lediglich ein Jahr erweitert.

Lebensdauer von Elektrogeräten verlängern

Mit dem Gesetz wird des Weiteren versucht, die Lebensdauer von Elektrogeräten wieder zu verlängern. Werden diese im Schadensfall bislang oft sofort entsorgt, weil eine Reparatur teurer ausfällt als ein Neukauf oder diese erst gar nicht angeboten wird, müssen Hersteller nun Ersatzteile und einen Reparaturdienst gewährleisten, und zwar für eine Zeit von mindestens zehn Jahren, nachdem das Produkt nicht mehr hergestellt wird. Damit das auch in der Praxis funktioniert, fordern Verbraucherschützer einen Index für neue Geräte, der angibt, wie gut sich Geräte reparieren lassen. Dieser Index soll Kunden schon beim Kauf des Artikels ausreichend informieren.

Nicht zu verwechseln ist im Übrigen die gesetzliche Gewährleistung (garantía legal) mit der Herstellergarantie (garantía comercial): Dabei handelt es sich um eine Zusatzleistung – wann dieser Garantiefall eintritt, legen Hersteller oder Händler in ihren Bedingungen fest.