Hundeführerschein? Hamsterverbot? Das ist über das neue Tierschutzgesetz in Spanien bekannt
Ein Überblick über die Regelungen, die demnächt in Kraft treten sollen
Mit Mühe und Not hat das spanische Parlament am Donnerstag (9.2.) das neue Tierschutzgesetz verabschiedet. 174 Abgeordnete stimmten für das Prestigeprojekt der Ministerin für soziale Rechte, Ione Belarra, 167 stimmten dagegen, sieben Parlamentarier enthielten sich. Der knappen Entscheidung waren monatelange Verhandlungen und Änderungen am Gesetzestext in letzter Minute vorausgegangen. Das Gesetz ist noch nicht rechtskräftig, es muss noch im Senat bestätigt werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es auch hier zu weiteren Änderungen kommt. Im Folgenden eine also eher vorläufige Liste der beschlossenen Neuerungen:
Einführung eines "Hundeführerscheins"
Eine der wesentlichen Neuerungen sieht vor, dass Hundehalter einen kleinen Kurs belegen müssen, in dem sie über die wichtigsten Aspekte der Hundehaltung aufgeklärt werden. Nach aktuellem Stand kann dieser sowohl online als auch bei einem Tierarzt absolviert werden und enthält auch eine Prüfung am Ende. Sollte man diese erfolgreich absolvieren, ist der "Hundeführerschein" unbefristet gültig.
Haftpflichtversicherung für alle Hundehalter
Alle Hundehalter müssen ab Inkrafttreten des Gesetzes eine Haftpflichtversicherung abschließen. Diese kostet zwischen 25 und 50 Euro im Jahr. Bei gefährlichen Rassen kann sie doppelt so teuer sein. Für letztere war die Versicherung ohnehin schon verpflichtend.
Neue Regeln für die Zucht
Mit dem neuen Gesetz wird Privatpersonen die Zucht von Tieren verboten. Wer beruflich züchten möchte, muss bei den zuständigen Behörden eingeschrieben sein und zahlreiche Voraussetzungen zum Tierschutz erfüllen. Die Strafen für private Zucht sollen zwischen 50.000 und 200.000 Euro liegen.
Zoogeschäfte
Tiere wie Hunden, Katzen und Frettchen dürfen nicht mehr in Schaufenstern von Zoogeschäften ausgestellt und verkauft werden.
Verbot von bestimmten Haustieren
Im Rahmen des Gesetzes wird eine Liste erarbeitet, in der festgehalten wird, welche Tiere zu Hause gehalten werden dürfen. Alle Tiere, die nicht aufgelistet sind, sind als Haustiere nicht gestattet. Welche Arten erlaubt werden, ist noch nicht bekannt. Im Vorfeld war spekuliert worden, dass es unter anderem Hamstern an den Kragen gehen könnte. Medienberichten zufolge sollen Wellensittiche nicht betroffen sein.
Die Kriterien sehen unter anderem vor, dass die Tiere zu Hause unter angemessenen Bedingungen gehalten werden können, dass sie nicht als invasive Arten gelten und dass sie keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, wenn sie ausbrechen. Geschützte Arten sind ebenfalls tabu.
Wie lange darf ein Haustier alleine bleiben?
Das Tierschutzgesetz sieht Maßnahmen vor, um Tierquälerei zu verhindern. So dürfen Tiere nicht mehr an ein fahrendes Auto angebunden werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, wie lange Tiere alleine gelassen werden dürfen: Maximal drei Tage, so der Gesetzgeber. Bei Hunden reduziert sich dieser Zeitraum auf 24 Stunden, allerdings gelten Ausnahmen, wie im folgenden Punkt beschrieben.
Die Sache mit den Jagdhunden
Einer der größten Streitpunkte innerhalb der Regierungskoalition beim neuen Gesetz ist die Frage nach den Jagdhunden. Sehr zum Verdruss des linken Juniorpartners Podemos stellten sich die Sozialisten auf die Seite der rechten Parteien und des spanischen Jagdverbandes. Das Tierschutzgesetz gilt nun nicht mehr für Jagdhunde, für Blindenhunde, Schäferhunde und Polizeihunde. Da sie nicht als Haustiere gelten, sind sie von der Regelung befreit.
Verbot von Hahnenkämpfen
Man mag es kaum glauben, aber auf den Kanaren und in Andalusien sind Hahnenkämpfe derzeit unter gewissen Bedingungen erlaubt. Mit dem neuen Tierschutzgesetz soll dieser Praxis auch in den beiden Autonomieregionen ein Ende bereitet werden. Die Zucht von Kampfhähnen und die Austragung der blutigen Spektakel wird mit 50.000 bis 200.000 Euro Strafe geahndet.
Wilde Tiere im Zirkus
Im Zirkus dürfen keine wilden Tiere mehr eingesetzt werden, eine Regel, die ohnehin schon in den meisten Autonomieregionen verankert ist. Aber auch bei religiösen Prozessionen und bei Jahrmärkten ist der Einsatz von Tieren untersagt. Der Stierkampf bleibt allerdings weiterhin legal.
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