125.000 Euro Strafe für Airbnb auf Mallorca – muss die Plattform diesmal zahlen?

Die Geschichte zeigt, dass die Vermittlungsplattformen von Ferienimmobilien vor Gericht Strafen erfolgreich abwehren können

Ein Schlüssel steckt im Schloss einer Airbnb-Ferienwohnung.

Ein Schlüssel steckt im Schloss einer Airbnb-Ferienwohnung. / Foto: Jens Kalaene/ZB/dpa

MZ

Der Inselrat auf Mallorca hat Airbnb zu einer Strafe von 125.000 Euro verdonnert. Der Grund: Die Ermittler der Inselverwaltung konnten nachweisen, dass auf der Ferienvermietungsplattform illegale Ferienwohnungen in Palma angeboten wurden. Diese sind in der ganzen Stadt seit 2018 verboten. Das spanische Verfassungsgericht hatte die Rechtmäßigkeit des Verbots im Februar bestätigt.

Der Inselrat informierte Airbnb und auch Expedia bereits im November 2022 darüber, dass sich jeweils rund 200 illegale Angebote auf ihren Websites befanden. Die Unternehmen wurden aufgefordert, diese zu entfernen. Während Expedia der Aufforderung durch die Behörden folgte, kam von Airbnb keine Reaktion. Daraufhin entschied sich der Inselrat für die Strafe, die vergleichsweise milde ausfällt. Das Gesetz sieht vor, dass bei Verstößen dieser Art bis zu 400.000 Euro fällig werden können.

Balearen-Regierung scheiterte mit 300.000-Euro-Strafe

Dass Airbnb scheinbar nicht ins Schwitzen kommt, hat seine Gründe. Es ist nicht das erste Mal, dass das Unternehmen auf den Balearen eine sechsstellige Strafe kassiert. Im Februar 2018 hatte die damals zuständige Balearen-Regierung ein Bußgeld in Höhe von 300.000 für die Firma verhängt. Die Inspektoren des balearischen Tourismusministeriums hatten mit Screenshots nachgewiesen, dass viele Einträge bei Airbnb für Ferienwohnungen auf den Inseln nicht die vorgeschriebene Registrierungsnummer enthielten.

Logo von Airbnb

Logo von Airbnb auf einem Bildschirm / Foto: Patrick Semansky/AP/dpa

Das balearische Verwaltungsgericht kassierte die Strafe im Jahr 2020 ein. Ein Jahr später scheiterte die Landesregierung mit der Revision vor dem Obersten Gerichtshof der Balearen. Dieser begründete das Urteil damit, dass die Verpflichtung, dass alle Ferienimmobilien mit Registrierungsnummer im Internet versehen sein müssen, nur auf die jeweiligen Anbieter der Wohnungen oder Häuser zutrifft, nicht aber für ein reines Vermittlungsportal, wie es Airbnb ist. Außerdem hätten Screenshots von Anzeigen für Ferienimmobilien auf der Website als Beweismittel keine Gültigkeit. Zusätzlich habe Airbnb seinen Sitz in Irland, weshalb das dortige Recht zur Anwendung komme.

Ähnliche Argumente bei Homeaway

Es war nicht die einzige Klatsche für die Landesregierung im Kampf gegen die illegale Ferienvermietung. Auch das Portal Homeaway konnte eine 300.000-Euro-Strafe erfolgreich vor Gericht abblocken. Die Richter argumentieren nun in ihrem Urteil, dass Homeaway als bloßer Vermittler nicht für etwas in die Verantwortung genommen werden könne, was Pflicht der Vermieter sei. Eine solche Regelung, wie sie das balearische Tourismusgesetz vorsieht, sei mit EU-Recht nicht vereinbar. Das Portal könne nicht dazu verdonnert werden, alle Anbieter auf Einhaltung ihrer Verpflichtungen zu überprüfen. Etwas anderes wäre es gewesen, wenn die Landesregierung den Konzern auf ein konkretes Angebot einer illegalen Ferienverwohnung verwiesen und der Vermittler sich geweigert hätte, dieses vom Portal zu nehmen. /pss/ff

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