Neues Urteil: Verbot der Ferienvermietung von Apartments in Palma de Mallorca ist rechtens

Der Oberste Gerichtshof von Spanien hebt damit ein Urteil des Obersten Gerichtshofs der Balearen von 2021 auf. Geklagt hatte damals der Verband Habtur

MZ

Das Verbot der Ferienvermietung von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern in Palma de Mallorca bleibt bestehen. Der Oberste Spanische Gerichtshof hat am Dienstag (7.2.) ein Urteil des Obersten Gerichtshof der Balearen von September 2021 aufgehoben. Darin hatte das regionale Gericht das touristische Vermietungsverbot durch die Stadtverwaltung für illegal erklärt. Geklagt hatte der Ferienvermieterverband Habtur.

Die 2018 verabschiedete Verordnung verletze europäische Grundsätze und entspreche nicht der spanischen Rechtsprechung, argumentierte das Gericht damals. Es sei "unverhältnismäßig" und "unnötig", um die von der Stadtverwaltung angestrebten Ziele zu erreichen. Die Stadtverwaltung legte daraufhin Berufung ein. Die höhere Instanz gab der Stadt Palma nun recht.

Neue Argumente der Richter

Die Richter des Obersten Gerichtshofs erklären nun, durch eine Aufhebung des Verbots würden alle Wohnungen in Palma in potenzielle Objekte zur Ferienvermietung verwandelt. Dies aber sprenge den Rahmen des Tourismusgesetzes von 2012, das von der damals konservativen Regionalregierung verabschiedet worden war. Darin wurde die Ferienvermietung stark limitiert, wenngleich sie in der Praxis weit verbreitet war. Erst ein Gesetz der linken Regionalregierung von 2017 machte Ferienvermietung auf Mallorca wieder generell möglich, legte aber strenge Kriterien dafür fest.

Der Oberste Gerichtshof argumentierte, dass die Kläger einen Formfehler begangen hatten. Anstatt das Verbot anzufechten, wäre zunächst ein Gang vor das spanische Verfassungsgericht notwendig gewesen. Dort hätte man darlegen müssen, dass das Tourismusgesetz von 2012 verfassungswidrig war. Erst wenn dies gerichtlich bestätigt worden ist, wäre eine Aufhebung des Verbots möglich.

Recht auf Wohnraum wiegt schwerer

Der Oberste Gerichtshof bezieht sich in dem jetzt ergangenen Urteil auch auf Entscheidungen bezüglich der Ferienvermietung in Barcelona und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs im vergangenen Jahr. Darin wurde das Recht auf Wohnraum erfolgreich als Argument für Beschränkungen angeführt. Die Stadtverwaltung von Palma hatte argumentiert, dass ein Verbot aufgrund der hohen Dichte an Ferienvermietungen und der überteuerten Mietpreise notwendig sei.

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs der Balearen von 2021 hatte in der Praxis keine Auswirkungen gehabt. Die Ferienvermietung in Mehrfamilienhäusern blieb verboten, weil das touristische Rahmengesetz (PIAT) des Inselrats griff. Darin war vorgesehen, dass automatisch ein Verbot der Ferienvermietung in Mehrfamilienhäusern in Kraft tritt, sollte eine der Zonenregelungen für die einzelnen Gemeinden aufgehoben werden. Gleichzeitig wurden zahlreiche Ferienwohnungen weiter betrieben, da es der Regionalregierung an Kontolleuren fehlt und die Vermieter das Risiko, entdeckt zu werden, als gering einschätzen. /pss/jk/mv

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