Ende des Gesundheitsnotstands: Das Rauchverbot auf den Restaurant-Terrassen von Mallorca steht auf der Kippe
Die Spanische Vereinigung gegen den Krebs verhandelt eine freiwillige Verlängerung des Verbots mit dem Gastronomen-Verband Restauración-Caeb

Rauchen ist auf den Restaurant-Terrassen von Mallorca verboten. / B. Ramon
Fernando Guijarro
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat am vergangenen Freitag (12.5.) den weltweiten Gesundheitsnotstand aufgrund der Corona-Pandemie für beendet erklärt. Damit steht das Rauchverbot auf den Restaurant-Terrassen auf Mallorca auf der Kippe. Denn dieses war stets mit einer erhöhten Ansteckungsgefahr durch den Rauch begründet worden.
Doch die spanische Vereinigung gegen den Krebs (Aecc) will verhindern, dass schon bald wieder in den Außenbereichen der Lokale unkontrolliert geraucht wird. Deshalb verhandelt der Verband derzeit ein Abkommen mit dem Gastronomie-Verband Restauración-Caeb. Dies soll zum Ziel haben, dass möglichst viele Bars und Restaurants das Verbot freiwillig beibehalten. Diese Regelung soll auch für die Nachbarinseln gelten.
Aufklären und Druck machen
Der Vorsitzende der Aecc auf den Balearen, José Reyes, bedauerte das wahrscheinliche Ende des Rauchverbots. Dieses sei von der Gesellschaft im Allgemeinen gut angenommen und umgesetzt worden. Daher wolle der Verein die Menschen in Zukunft vor allem über die Vorteile aufklären, die das Nicht-Rauchen auf den Restaurant-Terrassen mit sich bringt. Daneben wolle man bei der spanischen Zentralregierung Druck machen, damit das Verbot in das landesweite Anti-Tabak-Gesetz aufgenommen wird. Allerdings sei es unwahrscheinlich, dass so eine Maßnahme in einem Wahljahr umgesetzt werde.
Auch Alfonso Robledo, der Vorsitzende von Restuaración-Caeb, sieht das Verbot durchaus positiv. Nach den ganzen Jahren seit dem Erlass habe sich die Bevölkerung der Balearen daran gewöhnt. Die einzigen Probleme gebe es mit Gästen aus anderen Autonomieregionen, wo das Rauchen in den Außenbereichen gestattet sei.
Rauchverbot von Gerichten bestätigt
Das Rauchverbot in den Außenbereichen ist neben der Maskenpflicht in Gesundheitszentren und Apotheken eine der letzten gültigen Corona-Maßnahmen auf Mallorca. Mehrfach hatte es Klagen dagegen gegeben, die von den Gerichten abgewiesen worden. Die Grundrechte seien durch das Verbot nicht eingeschränkt, lautete die Begründung der Richter in allen Fällen. /pss
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