Die Balearen-Regierung hat Bußgeldverfahren gegen drei Fluggesellschaften eingeleitet. Easyjet, Eurowings und Volotea sollen hauptsächlich gegen die vorgeschriebenen Handgepäckregeln verstoßen haben, indem sie Unsummen für Taschen an Board verlangt haben. Gegen Ryanair und Vueling laufen bereits ähnliche Verfahren.

Den Stein ins Rollen brachte die Verbraucherschutzorganisation Facua, die Ryanair anzeigte. Der irische Billigflieger ist bekannt für überteuerte Nebenkosten. Das balearische Verbraucherministerium untersuchte daraufhin die Bedingungen, die die Fluggesellschaften auf ihren Websiten an die Kunden stellen und fand schwerwiegende Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften. Besonders auf Mallorca und den Nachbarinseln, wo die Menschen derartig abhängig vom Flugverkehr sind, müssten die Regeln strikt befolgt werden.

In den meisten Fällen waren für normale Handgepäckstücke hohe Zusatzkosten notwendig. Dabei sieht das spanische Gesetz einen kostenlosen Transport des Handgepäcks vor, wenn dieses die Höchstmaße nicht überschreitet.

Ein weiteres Problem ist, dass die abgemahnten Fluglinien keine kostenlosen Kundenhotlines anbieten. Es ist oft nicht einmal möglich, einen Kontakt auf der Website zu finden, bei dem man sich beschweren kann. Zudem fehlte der rechtlich vorgeschriebene Hinweis, dass die Fluggäste im Streitfall das Recht haben, einen externen Mediator einzuschalten.

Easyjet und Eurowings sollen daher je 21.500 Euro Bußgeld zahlen. Volotea 24.000 Euro, genauso viel wie Ryanair und Vueling. Es ist jedoch mehr als fraglich, ob diese niedrige Strafe die Unternehmen dazu bewegt, den Kundenservice zu verbessern. Besonders im Fall des Handgepäcks ist die Abzocke der Fluggäste ein lukratives Geschäft und dürfte Einnahmen in Höhe eines Vielfachen des Bußgelds einbringen. /rp