Parken auf Mallorca: So erneuern Sie die Anwohnerplakette in Palma
Bis zum 31. Januar 2024 kann der ORA-Anwohnerausweis bezahlt werden. Die Gebühr beträgt 24 Euro und ist per Karte oder Überweisung zahlbar
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Je nach Lage der Wohnung sollte man zeitnah den O.R.A.-Aufkleber beantragen. | F.: RATHAUS / Simone Werner
Die Frist zur Erneuerung des Anwohner-Parkausweises ORA in Palma hat am Montag (27.11.) begonnen. Er kann bis Ende Januar 2024 online oder persönlich beantragt werden.
Bis zu 16.550 Bürger haben die Möglichkeit, ihren Anwohnerausweis für die blauen Zonen zu erneuern. Im Vergleich zum Jahr 2023 sind das 1.346 Anwohner weniger. Die Gebühr beträgt 24 Euro und kann entweder per Karte oder per Überweisung erfolgen. Bargeldzahlungen werden nicht akzeptiert. Diejenigen, die den Parkausweis lediglich erneuern wollen, sollten auf den Brief der Stadt für die Erneuerung warten, in dem die Bankdaten für die Bezahlung enthalten sind.
Änderungen mit Nachweis per Mail schicken
Durch die jährliche Erneuerung haben die Nutzer die Möglichkeit, im Laufe des Jahres aufgetretene Änderungen wie einen Wohnortwechsel, eine Aufenthaltsgenehmigung oder einen Fahrzeugwechsel zu aktualisieren.
Diejenigen, die Änderungen vornehmen oder erstmals einen Parkausweis beantragen möchten und sich für die Online-Methode entscheiden, müssen eine E-Mail an incidenciesora@palma.cat senden. In dieser E-Mail müssen die beantragten Änderungen beschrieben und Nachweise darüber beigelegt werden. Anschließend ist die entsprechende Gebühr zu entrichten. Erst dann wird die Stadtverwaltung die neue Plakette innerhalb von 30 Werktagen zusenden.
Gültig bis zur Erneuerungsfrist
Wer seine ORA-Plakette persönlich abholen möchte, muss sich an das Bürgerbüro wenden, das sich im Gebäude der Ortspolizei in der Avinguda Sant Ferran befindet. Die persönliche Erneuerung einer ORA-Plakette ohne Änderungen kann auch in den Büros des städtischen Parkplatzbetreibers SMAP erfolgen. Das ORA-Kennzeichen 2023 bleibt gültig, bis die Frist für die Erneuerung abläuft. In den vergangenen Jahren war das stets Ende Februar des Folgejahres.
Strafe bei Betrug
Laut der Stadtverwaltung stellt eine Anmeldung einer fiktiven Wohnung in einer ORA-Zone, um in den Genuss eines Parkausweises zu kommen, einen Verstoß dar. Dies kann zur Aberkennung des Ausweises und möglicherweise zu einem Bußgeldverfahren führen. /jrm
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