Wenn deutsche Urlauber Ärger mit dem Mietwagen haben: Diese Behörde bietet "schnelle, einfache und kostenlose" Hilfe an

Das balearische Verkehrsministerium schlichtet beim Streit. Die Beschwerde muss allerdings auf Spanisch oder Katalanisch eingereicht werden. Zudem ist ein Erscheinen vor Ort nötig

Nicht nur ein Foto, sondern besser gleich ein Video bei der Abholung des Mietwagens machen.  | FOTO: BENDGENS

Nicht nur ein Foto, sondern besser gleich ein Video bei der Abholung des Mietwagens machen. | FOTO: BENDGENS / Ralf Petzold

Ralf Petzold

Ralf Petzold

So sicher wie es im Sommer auf Mallorca heiß wird, so sicher sind auch Beschwerden deutscher Urlauber über die Mietwagenanbieter. Die Klassiker: Plötzlich fehlt Geld auf der Kreditkarte, die Firmen berechnen eine unnötige Versicherung, die man nicht wollte, oder es werden Schäden in Rechnung gestellt, die man gar nicht verursacht hat. Die Streitsumme ist meist nicht so groß, dass es sich lohnt, einen Anwalt einzuschalten. Ein Ärgernis ist es dennoch. Für solche Fälle gibt es auf der Insel ein Schiedsgericht, die Junta Arbitral del Transporte de Mallorca. „Das ist einfach, schnell und kostenlos“, sagt Lorena del Valle Alonso, Generaldirektorin des Verkehrsministeriums. Für Deutsche und vor allem Urlauber gibt es jedoch zwei dicke Haken.

Jede autonome Region in Spanien hat ihr eigenes Schiedsgericht. Die Junta Arbitral del Transporte ist für alle Streitfälle rund um Mobilität auf Straße und Schiene zuständig. Dabei kann es sich um Ärger mit der Metro in Palma, den Überlandbussen oder aber auch Postsendungen handeln. Letztlich geht es auf Mallorca aber meist um die Mietwagen. „60 Prozent der Fälle betreffen die Rent-a-Car-Branche“, sagt del Valle Alonso. Pro Jahr kommen 160 Fälle auf den Tisch des Schiedsgerichts.

Hier kann die Beschwerde eingereicht werden

Bedingungen für die Einreichung einer Beschwerde gibt es nur wenige. „Wir dürfen lediglich Fälle mit einem Streitwert bis zu 15.000 Euro annehmen. Über dem Limit sind die Gerichte zuständig“, sagt die Generaldirektorin. Die Beschwerde kann per Post (C/. Eusebi Estada, 28, 2º, 07004 Palma), per Mail (transports sancions@dgmobil.caib.es) oder persönlich vor Ort eingereicht werden. Ein Formular gibt es auf der Website (unten auf das PDF klicken).

Darauf sind die persönlichen Daten, die Daten eines möglichen Repräsentanten, die Daten der beschuldigten Person oder Institution sowie die Schadenssumme einzutragen. In den Kästen darunter muss die Sachlage beschrieben werden, eine Forderung gestellt und mit Beweisen belegt werden. Reicht der Platz nicht aus, kann im Anhang auch einfach ein anderes Schriftdokument hinzugefügt werden. Unterschrift darunter und fertig.

Nicht von der Ferne aus und nicht auf Deutsch machbar

Der erste Haken: Die Beschwerde muss in einer offiziellen Amtssprache gestellt werden, sprich Spanisch oder Katalanisch. „Deutsche Urlauber kennen vielleicht Leute auf der Insel, die sie vertreten können“, rät Lorena del Valle Alonso. So treten nicht nur Mallorquiner vor das Schiedsgericht, sondern auch Ausländer. Manch einer versuchte es schon mit einem Online-Übersetzer. Das sei aber keine so gute Idee. „Ab einem Streitwert von 100 Euro laden wir beide Parteien zu einem Gespräch vor“, sagt del Valle Alonso. „Das ist zwar recht informell und kein Gerichtsprozess, dennoch müssen die Personen durchaus in der Lage sein, auf Spanisch oder Katalanisch kommunizieren zu können.“ Mit Händen und Füßen reicht dann nicht aus. Die Vorladung ist der zweite große Haken. Denn die Kosten für die Reise nach Mallorca könnte für Urlauber die Schadenssumme übertreffen.

Wie funktioniert das Schiedsgericht?

Das Schiedsgericht besteht aus vier Personen, die sich den Fall anhören. Im Anschluss wird darüber beratschlagt. „Binnen sechs Monaten müssen wir eine Entscheidung treffen. In der Regel liegt diese aber schon nach zwei Monaten vor. Das ist unser großer Vorteil. Ein normales Gerichtsverfahren dauert meist Jahre“, sagt die Generaldirektorin. Die Entscheidung hat genauso viel Gewicht wie ein Gerichtsurteil. Das Schiedsgericht darf aber keine Strafen oder Bußgelder ausstellen.

Eine Tendenz, ob nun eher die Mietwagenfirmen oder die Urlauber die „Bösen“ sind, gebe es nicht. „Es gibt alles, man kann niemanden verteufeln. Wir hatten auch schon Urlauber, die den Mietwagen völlig verdreckt und zugemüllt zurückgegeben haben und dann die Rechnung für die Reinigung nicht bezahlen wollten“, sagt del Valle Alonso. Den meisten Ärger gebe es mit kleineren Schäden. „Manche Urlauber haben eine Versicherung über einen Broker und verstehen nicht, dass sie das Geld im Schadensfall vorstrecken und von der Versicherung zurückholen müssen.“ Sie rät dazu, bei Abholung und Abgabe ein Video vom Fahrzeug anzufertigen. „Den Unterboden dabei nicht vergessen!“

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