Spätestens mit der Wiedereröffnung des Megaparks ist an der Playa de Palma auf Mallorca rund um den Ballermann wieder ein Stück alter Normalität für Urlauber eingekehrt. Doch nach dem Willen von Gaststättenbetreibern und Landesregierung soll nicht alles so werden wie früher. Exzesse sollen der Vergangenheit angehören.

Die in dem Verband ABONE zusammengeschlossenen und rund um den Ballermann tätigen Unternehmen haben sich im März zu einem Verhaltenskodex verpflichtet, der den regelmäßigen Exzessen an der Playa de Palma ein Ende setzen soll. Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem Megapark, Bierkönig und Bamboleo. Hinzu kommen die 2019 von der Balearen-Regierung verabschiedeten so genannten Benimmregeln.

Ein Überblick über die wichtigsten Regeln, die 2022 am Ballermann gelten:

Einlasskontrollen

  • Personen unter 18 Jahren kommen nachts nicht in die Lokalitäten der Partymeile.
  • Rassismus, Gewalt und Unzivilisiertheit haben am Ballermann nichts verloren. Bierkönig, Megapark und Co. verpflichten sich dazu, gewalttägiges Verhalten strikt zu unterbinden. Die Zugangskontrolle am Eingang wird intensiviert, um unanständige Kleidung, Trunkenheit oder Tattoos mit Symbolen von Neonazi-Gruppen und/oder Hassbotschaften nicht erst in der Lokalität zu entdecken.
  • Wer einmal rausfliegt, hats danach überall schwer. Ein interner Kommunikationskanal zwischen den Lokalen soll Rüpel identifizieren und diese möglichst von der Partymeile fernhalten. Ein direkter Kanal zur Nationalpolizei wird eingerichtet. Damit sollen etwaige Vorfälle schneller aufgeklärt und bestenfalls frühzeitig verhindert werden.
  • Ein entsprechender Dresscode soll dafür sorgen, dass der Eindruck eines minderwertigen Tourismus der Vergangenheit angehört. Schuhe und Shirt müssen es mindestens sein, ein Hemd ist nicht verkehrt.

Alkohol und Drogen

  • Der Konsum alkoholischer Getränke auf der Straße ist nicht grundsätzlich verboten, sogenannte "Trinkgelage" (auf Spanisch "botellones") aber schon. Die Grenze zu ziehen ist nicht immer einfach. In großen Gruppen trinken ist verboten, vor allem wenn Minderjährige dabei sind.
  • Drogenkonsum ist streng verboten, vor allem in den Partylokalen.
  • Für Minderjährige gibt es in den Lokalen und Geschäften weder Alkohol noch Tabak.

Nackt sein und Sex

  • Es gibt FKK-Strände auf Mallorca. Man darf beim Sonnenbaden sicherlich auch mal den Bikini abnehmen. Ansonsten ist Freikörperkultur in der Öffentlichkeit unerwünscht und steht an der Playa de Palma ausdrücklich unter Strafe. Dazu kann auch das Herumlaufen mit nacktem Oberkörper gehören.
  • Nicht jeder Kuss ist verboten. Aber Geschlechtsverkehr oder offensichtlich sexuelle Handlungen gehören weder auf die Straße noch ans offene Fenster im eigenen Hotelzimmer oder für andere sichtbar im Auto. Insbesondere dann nicht, wenn Minderjährige in der Nähe sind.

Lärm, Müll und Urinieren

  • Lärmbelästigung in jeglicher Form ist verboten. Die Polizei ist eindeutig dazu angehalten, die Musikgeräte oder sonstigen Instrumente in solchen Fällen einzukassieren und frühestens 24 Stunden später zurückzugeben, sofern die betroffenen Personen mindestens die Hälfte des Bußgeldes bezahlt haben.
  • Es ist verboten, die Straßen, Wege und Plätze zu versperren, zu verunreinigen oder zuzumüllen. In diese Rubrik gehören eindeutig das Urinieren im öffentlichen Raum, das Liegenlassen von Bierdosen, die Behinderung vorbeifahrender Autos und Radfahrer oder das Anpöbeln sich beschwerender Passanten oder Anwohner.
  • Werfen Sie keine Gegenstände durch die Gegend. Es kann zwar lustig sein, einem Freund über eine größere Entfernung eine Bierdose zuzuwerfen. Es ist aber ausdrücklich verboten und kann richtig teuer werden.

Werbung und Verkauf

  • Man darf an der Playa de Palma nicht für den massiven Konsum von Alkohol oder Sex werben. Leicht bekleidete Frauen oder Männer, die mit Werbetafeln zum Trinken aufrufen, gehören zum Beispiel in diese Rubrik. Die Verordnung verbietet auch "sexistisches Auftreten" oder "homophobes Verhalten". Aufblasbare Riesenpenisse, Gummipuppen oder Handtücher mit anzüglichen Bildern gehören eindeutig in diese Kategorie. Die Playa de Palma ist eben nicht nur Partymeile, sondern auch Wohngegend und Schulweg.
  • Der ambulante Straßenverkauf ist grundsätzlich verboten. Niemand darf irgendwelche Karren durch die Gegend ziehen oder Bauchläden vor sich hertragen, um Speisen oder Getränke zu verkaufen. Und nicht nur der Verkauf, sondern auch der Kauf wird unter Strafe gestellt.
  • Das Anbieten oder Bewerben von illegalem Glücksspiel oder dem sogenannten "Hütchenspiel" ist unter Strafe verboten.
  • Das Anbieten von Massagen am Strand ist ohne besondere Genehmigung nicht erlaubt. Wer diese oder andere verbotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt, muss ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen.

Strafen

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  • leichte Verstöße werden mit Bußgeldern zwischen 100 bis 750 Euro bestraft,
  • schwere Verstöße mit 750 bis 1.500 Euro
  • und sehr schwere Verstöße mit 1.500 bis 3.000 Euro.

tg/iw/dj/pss