Die Deckungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung, etwa bei Personenschäden, können in manchen Ländern wesentlich niedriger sein als in Deutschland. Schlimmstenfalls kann das nach Unfällen bedeuten, dass die versicherte Summe nicht ausreicht und man darüber hinaus selbst aufkommen muss, so das Ratgeber-Portal Finanztip.

Hier kommt die sogenannte Mallorca-Klausel ins Spiel - eine Zusatzversicherung für Mietwagen im europäischen Ausland, die die Versicherungssumme mindestens auf das in Deutschland vorgeschriebene gesetzliche Mindestniveau erhöht, die bei Personenschäden beispielsweise 7,5 Millionen Euro beträgt.

Womöglich ist so eine Mallorca-Klausel, die offiziell "Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge" heißt, in der eigenen Kfz-Versicherung oder einem Autoschutzbrief bereits enthalten. Falls man kein Auto und damit keine Kfz-Versicherungen oder Schutzbriefe besitzt, lässt sie sich laut Finanztip auch zu einer bestehenden Privathaftpflicht dazu buchen.

Traveller Police außerhalb von Europa

Wer einen Wagen außerhalb Europas mietet, kann eine Traveller Police abschließen, die genauso funktioniert wie die Mallorca-Klausel.

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Mietwagen auf Mallorca P. A. Ramis

Hat man nicht sichergestellt, dass man solch eine Police besitzt, sollte man nach Angaben der Verbraucherzentralen unbedingt checken, dass eine der folgenden Versicherungen zumindest im Mietauto-Vertrag festgeschrieben ist: LIS, EP, ALI und SLI - alle stehen für höhere Haftpflicht-Deckungssummen, erklären die Verbraucherschützer.