Mallorca Zeitung

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Aufschlag für nicht ausgedrucktes Flugticket nicht rechtens: Gericht auf Mallorca urteilt gegen Ryanair

Die Billigairline hatte einen Familienvater 226 Euro für vier nicht ausgedruckte Tickets nachzahlen lassen. Erstattet bekommt er trotzdem lediglich 56 Euro

Ryanair ist günstig aus dem Gerichtsprozess herausgekommen. Ryanair

In Zeiten von Smartphones und QR-Codes erschien das Prozedere des Billigfliegers Ryanair, die Passagiere ihre Flugtickets weiterhin ausdrucken zu lassen, schon länger anachronistisch. Nun hat ein Gericht in Palma de Mallorca das bestätigt und Ryanair dazu verurteilt, einen Reisenden zu entschädigen.

Geklagt hatte ein Mann, der für seine vierköpfige Reisegruppe jeweils 56 Euro für das Ausstellen des Flugtickets zahlen musste, also insgesamt 226 Euro. Die Familie war von Barcelona aus nach Mallorca geflogen.

Zusatzkosten stehen nicht im Verhältnis zum Reisepreis

Die Richterin kam zu dem Schluss, dass diese Zusatzkosten nicht im Verhältnis stehen, weil sie deutlich mehr als die Hälfte des Betrages darstellen, den der Mann für die Tickets an sich bezahlt hatte (320 Euro). Der Mann musste den Aufpreis seinerzeit noch am Schalter zahlen, andernfalls hätte ihn Ryanair nicht mitgenommen. Kurz darauf ging er mit dem Fall vor Gericht und machte geltend, dass Ryanair die einzige Airline sei, die extra kassiert, wenn man das Ticket nicht ausgedruckt mitbringt.

Der Familienvater forderte von Ryanair eine Rückerstattung des gesamten Betrages, doch die Richterin verurteilte die Airline lediglich dazu, den Aufpreis des Klägers zurückzuüberweisen. Grund sei, dass mit jedem Passagier ein eigener Vertrag zustande gekommen sei, weshalb der Vater lediglich seinen Ticketpreis zurückverlangen könne.

Passagiere sind der Airline ausgeliefert

Die Richterin machte in ihrem Urteil geltend, dass sich in diesem Fall die Verbraucher in einer dem Unternehmen unterlegenen Situation befinden. Dadurch müssten die Passagiere die Bedingungen der Airline akzeptieren, was den Vorgaben des europäischen Verbraucherschutzes widerspricht.

Zwar weise Ryanair auf die Besonderheit hin, dass die Passagiere das Ticket ausdrucken müssen, doch sei es eine Bedingung für den Transport. Der Kunde habe keinerlei Möglichkeit, mit der Airline darüber zu verhandeln.

Die Richterin stellte außerdem fest, dass die Fluggesellschaft an keiner Stelle ausweist, welche Nachteile es für die Angestellten bedeutet, die Tickets am Schalter auszudrucken - weder wirtschaftlich noch zeitlich gesehen. Auch sei nirgends zu lesen, welchen Betrag Ryanair dadurch spart, dass die Fluggäste ihre Tickets bereits ausgedruckt mitbringen. /jk

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