Eine Deutsche hatte ihren Besuch in der Schweiz genutzt, um eine Herren-Luxusuhr der Manufaktur Patek Philippe zu erwerben. Das Schmuckstück, das rund 40.000 Euro kostete, sollte die Frau bei der Einreise nach Mallorca allerdings in Schwierigkeiten bringen: Am 11. Juli gegen 19 Uhr kam sie in Begleitung ihres Sohnes mit einem Flieger aus Zürich am Flughafen von Palma an. Da die Schweiz kein EU-Land ist, müssen Käufe in dieser Größenordnung beim Überschreiten der Grenze zur EU dem Zoll gemeldet und die anfallenden Einfuhrabgaben entrichtet werden.

Die Passagierin war beim Kauf in der Schweiz darauf hingewiesen worden, dass sie die Ware bei der Einreise in Spanien verzollen müsse. Am Airport Son Sant Joan war die Guardia Civil von ihren Schweizer Kollegen schon vorab über die Reise der Deutschen informiert worden. Die Fluggäste aus Zürich wurden genau beobachtet, die Frau schließlich identifiziert und beim Verlassen des Flughafens verfolgt und gestoppt. Da sie ihrer Pflicht nicht nachgekommen war, die Luxusuhr beim Zoll anzumelden, wurde die Deutsche des Schmuggels bezichtigt.

Eine teure Ordnungswidrigkeit

Ein solches Vergehen kann eine Geldstrafe und eine Anklage nach sich ziehen. In diesem Fall soll es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit handeln, die jedoch mit 70.000 Euro sanktioniert würde – weitaus mehr, als die erworbene Uhr selbst wert ist. Darüber hinaus beschlagnahmten die Beamten die Uhr.

Die Deutsche wandte sich an den Anwalt Jaime Campaner, der die Rückgabe der Uhr an seine Mandantin fordert und zudem die Zahlung der Geldstrafe ablehnt. Seine Begründung: Die Passagierin habe niemals die Absicht gehabt, die Luxusuhr auf illegale Weise nach Mallorca zu bringen, sondern ganz im Gegenteil. Sie habe den Kaufbeleg bei sich geführt, was ihren guten Willen demonstriere, die Berechnung der Einfuhrabgaben zu erleichtern.

Als Reisende aus dem Ausland sei die Frau aber an der Herausforderung gescheitert, die Zollstelle am Flughafen Palma zu finden – zumal dort momentan Bauarbeiten stattfänden. Nach vergeblicher Suche habe sich seine Mandantin daher unverrichteter Dinge zum Ausgang begeben.

Anwalt kritisiert das Verhalten der Beamten

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Der Anwalt beklagte zudem das Verhalten der Guardia Civil: Die vier Beamten hätten zu keiner Zeit den Erklärungen der Frau Gehör geschenkt. Die Abwicklung mit dem Zoll vor Ort sei ihr verwehrt worden. Laut den Polizisten hätte die Anmeldung der Ware stattfinden müssen, bevor die Deutsche angehalten wurde, und nicht danach.

Campaner betrachtet die Beschlagnahmung der Uhr im Übrigen als unverhältnismäßige Maßnahme, da es sich nicht um eine illegale Ware handelt und die Frau keinerlei Absichten gehabt hätte, das Luxusobjekt auf der Insel weiterzuverkaufen. /bro