Unter Alkohol und Drogen zwei Jugendliche auf Mallorca totgefahren: 48-Jähriger muss knapp vier Jahre in Haft

Der Unfall ereignete sich im Mai 2021 auf dem zweiten Ring von Palma

Der VW Polo des Unfallverursachers auf der Ma-30.

Der VW Polo des Unfallverursachers auf der Ma-30. / DM

Marcos Ollés

Ein 48-jähriger Mann hat eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten akzeptiert, nachdem er im Mai 2021 auf Mallorca unter Alkohol- und Drogeneinfluss einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hatte. Der Autofahrer bekannte sich der fahrlässigen Tötung und eines Vergehens gegen die Verkehrssicherheit für schuldig und muss zusätzlich zur Gefängnisstrafe seinen Führerschein abgeben.

Der Unfall ereignete sich am 8. Mai 2021 gegen 22 Uhr auf dem zweiten Ring von Palma, der Ma-30, zwischen dem Einkaufszentrum Fan und Son Ferriol. Der Unfallverursacher war mit einem VW Polo auf dem an dieser Stelle zweispurigen Abschnitt der Schnellstraße unterwegs. Zuvor hatte er Alkohol getrunken und Kokain genommen. Kurz vor Beginn der vierspurigen Ausbaustrecke auf Höhe der CLH-Depots verlor er die Kontrolle über seinen Wagen, dieser stieß gegen eine Betonbegrenzung am Straßenrand und wurde wieder auf die Fahrbahn zurückgeschleudert.

Junge Männer sterben noch am Unfallort

Dort prallte der VW Polo mit einem Motorrad zusammen, auf dem zwei 18- und 19-jährige Männer saßen. Beide wurden vom Sitz auf die Fahrbahn geschleudert und starben noch an der Unfallstelle. Der Unfallverursacher erlitt schwere Verletzungen und wurde ins Krankenhaus Son Espases gebracht, wo auch der Bluttest veranlasst wurde. Der Mann wurde festgenommen und sitzt, seit er sich von seinen Verletzungen wieder erholt hat, in Haft.

Der Unfallverursacher vor Gericht.

Der Unfallverursacher vor Gericht. / Marcos Ollés

Die Staatsanwaltschaft forderte drei Jahre und neun Monate Haft, während die Familien der beiden getöteten jungen Männer sechs Jahre Haft verlangten. Nach längeren Verhandlungen zwischen beiden Seiten kam es nun zu der Einigung vor Gericht. Die Familien waren beim Prozess im Gerichtssaal und gaben ihre Zustimmung zu der Einigung. Sie bekamen inzwischen eine Entschädigung eines Versicherungsunternehmens.

Der Mann muss die Kosten für die psychologische Behandlung einer der Mütter aufkommen. Der Verurteilte gab sich im gesamten Prozessverlauf reumütig und weigerte sich während der zweijährigen Untersuchung, das Gefängnis zu verlassen. Er ist nach Angaben von Prozessbeobachtern sehr betroffen von den Folgen seiner Unfallfahrt. /jk