Urteil auf Mallorca verkündet: Neun Jahre und ein Tag Gefängnis für die Cursach-Ermittler

Neben Ex-Richter Manuel Penalva und Ex-Staatsanwalt Miguel Ángel Subirán erwarten auch drei Beamte der Geldwäsche-Abteilung der Nationalpolizei Haftstrafen

Penalva und Subirán auf einem Archivfoto.

Penalva und Subirán auf einem Archivfoto. / B.RAMON

Marcos Ollés

Marcos Ollés

Der frühere Ermittlungsrichter Manuel Penalva und der Ex-Staatsanwalt Miguel Ángel Subirán sind für ihre Handlungen im Zuge der Ermittlungen in drei Fällen, unter anderem gegen den Megapark-Besitzer Bartolomé Cursach, verurteilt worden – ebenso drei Beamte der Geldwäsche-Abteilung der Nationalpolizei. Der Oberste Gerichtshof der Balearen (TSJB) hat für Penalva und Subirán jeweils eine Gefängnisstrafe von neun Jahren und einem Tag wegen dreier Fälle von der Behinderung der Justiz und wegen eines Falls von Nötigung verhängt. Zudem sah das Gericht es als erwiesen an, dass unschuldige Personen in U-Haft gesteckt wurden.

Die drei Polizisten sind zu Haftstrafen zwischen einem und vier Jahren verurteilt worden. Den vierten Beamten, den Chef der Abteilung, sprach das Gericht frei. Die Richter entschieden außerdem, dass alle Verurteilten gemeinsam den ehemaligen konservativen Politiker Álvaro Gijón mit 6.500 Euro für den moralischen Schaden entschädigen sollen. 

über 100 Jahre Haft gefordert

Neben den Ermittlungen im Fall Cursach, ging es bei dem Verfahren um die Ermittlungen im Fall der Parkzone ORA in Palma sowie im Korruptionsfall um das städtische Sportinstitut IME.

Nach 34 Verhandlungstagen und Befragungen von 150 Zeugen und Gutachtern waren Ende September die Schlussplädoyers in dem Prozess gesprochen worden. Ursprünglich wurden für Penalva 118 Jahre Gefängnis, für Subirán 122 Jahre gefordert.

Die nun vergebenen Freiheitsstrafen sind insbesondere auf den Druck zurückzuführen, den die Hauptangeklagten auf zwei Beamte der Stadtverwaltung von Palma, Rafael Vidal und Juan Carlos Sastre, und den Geschäftsmann Antonio Roig ausgeübt hatten. Die Verurteilung wegen des Verbrechens der Nötigung hingegen bezieht sich auf den Druck, der auf Álvaro Gijón ausgeübt wurde. Der konservative Politiker wurde zur Aussage gerufen, nachdem am Vortag seine Eltern und sein Bruder verhaftet worden waren.

Daneben verurteilten die Richter sie wegen Pflichtverletzung. Sie hätten den Umstand, dass Details über laufende Ermittlungen an die Medien weitergegeben wurden, nicht verfolgt. Aus diesem Grund werden sie zwei Jahre lang von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen.

In vielen der vorgebrachten Fälle konnten die Ankläger nach Ansicht des Gerichts nicht nachweisen, dass Penalva und Subirán in ihren Ermittlungen unrechtmäßig gehandelt hatten. 

Verurteilte Polizisten

Von den mitangeklagten Polizisten wurden der Unterinspektor der Nationalpolizei Miguel Ángel Blanco, der Beamte Iván Bandera und die Inspektorin Blanca Ruiz für die Ausübung von Druck auf den Geschäftsmann Antonio Roig und seine Frau verurteilt. Das Gericht erklärte Blanco und Bandera außerdem für schuldig, an der Nötigung von Gijón beteiligt gewesen zu sein.

Miquel Ángel Blanco mit seinem Anwalt Pedro Horrach.

Miquel Ángel Blanco mit seinem Anwalt Pedro Horrach. / M.O.I.

Für diese Taten verhängten die Richter für Miguel Ángel Blanco eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten sowie eine Geldstrafe, für Iván Bandera eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten und für Blanca Ruiz eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und 2 Monaten. Die drei Beamten werden zudem von der Polizeiarbeit suspendiert.

Der Chefinspektor der Geldwäsche-Abteilung, José Luis García Reguera, wurde hingegen von allen Anklagepunkten freigesprochen. Nach Ansicht des Gerichts liegen in diesem Fall keine ausreichenden Beweise für seine Verurteilung vor. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ankläger und Verurteilte können vor dem Obersten Spanischen Gerichtshof Revision einlegen. /bro