Angst vor Auftragskillern: Schlussplädoyers im Prozess gegen die Cursach-Ermittler auf Mallorca
Ex-Richter Manuel Penalva und Ex-Staatsanwalt Miguel Ángel Subirán beteuern ihre Unschuld und sprechen von Verschwörungen und großen Sorgen um ihre Unversehrtheit
Im Prozess gegen die beiden federführenden Ermittler gegen den Disco-König von Mallorca, Bartolomé Cursach, sind am Freitag (22.9.) die Schlussplädoyers gesprochen worden. Nach 34 Verhandlungstagen und Befragungen von 150 Zeugen und Gutachtern ist damit alles angerichtet für eine Urteilsverkündung gegen den früheren Ermittlungsrichter Manuel Penalva und den Ex-Staatsanwalt Miguel Ángel Subirán sowie vier Beamte der Geldwäsche-Abteilung der Nationalpolizei.
In den Schlussplädoyers verteidigten Penalva und Subirán einmal mehr ihre Vorgehensweise im Prozess gegen Cursach und erklärten sich unschuldig. Subirán sagte zu den Vorwürfen gegen ihn: "Weder Delikte, noch Unregelmäßigkeiten."
"Dazu verdammt, in Angst zu leben"
Beide Ermittler sprachen auch über ihre Angst, dass ihnen aufgrund ihrer Rolle im Cursach-Prozess etwas zustoßen könnte. Die Rede war von Verschwörungen, gekauften Zeugen und Auftragskillern. "Ich bin dazu verdammt, in Angst zu leben. Wenn ich tot irgendwo auftauche, möge man das bitte untersuchen", sagte Ex-Richter Penalva.
Er beklagte sich darüber, dass er "sechs Jahre lang alle möglichen Beleidigungen und Verleumdungen" über sich habe ergehen lassen müssen sowie über eine "heftige Verfolgung von Seiten der Medien". Er habe im Übrigen nicht gegen die gesamte Ortspolizei ermittelt. Dort gebe es auch "großartige Beamte".
Penalva bedauert Nachrichten an La Madame
Aber auch heute noch verdiene die Einheit so manchen Vorgesetzten nicht. Penalva bedauerte die Nachrichten, die er einer Zeugin im Cursach-Prozess geschickt hatte, die sich "La Madame" nannte. Diese Nachrichten waren öffentlich gemacht worden und hatten dazu geführt, dass Penalva den Prozess abgeben musste.
Die Zeugin hatte im Cursach-Prozess unter anderem ausgesagt, sie habe sich regelmäßig mit Penalva und Subirán getroffen. Bei diesen Treffen habe sie Instruktionen entgegengenommen, wie sie auszusagen habe und wen sie zu beschuldigen habe. "Ich habe mich damit geirrt, weil ich den echten Opfern damit geschadet habe", sagte Penalva.
"Nicht alles falsch gemacht"
Es sei "pervers", dass das Gerichtsverfahren gegen Cursach mit Freisprüchen zu Ende gegangen sei. Weiter beklagte Penalva, dass nicht untersucht werde, ob Auftragskiller auf ihn oder Subirán angesetzt worden seien, so wie es ein Zeuge im Lauf der Verhandlung berichtet hatte.
Man habe sicherlich "nicht alles falsch gemacht" im Cursach-Prozess, und schon gar nicht habe sich die Verhandlung in einen "mittelalterlichen Foltersaal" verwandelt, wie es während des Prozesses unter anderem hieß. "Wir waren immer auf der Suche nach der Wahrheit", sagte Penalva.
"Schreckliche Angst"
Miguel Ángel Subirán erklärte, er sei "gebrochen" aufgrund des Leidens, das ihm der Prozess nun beschert habe. Er habe "schreckliche Angst" vor körperlichen Angriffen. Auch die beiden Beamten der Geldwäsche-Einheit beteuerten ihre Unschuld und verteidigten ihre Ermittlungen. Die Vergabe um die Parkzone ORA in Palma sei sehr wohl gefälscht gewesen, rechtfertigte sich der Beamte Miguel Ángel Blanco.
Bis zur Urteilsverkündung dürfte nun noch ein wenig Zeit vergehen. Für Penalva werden 118 Jahre Gefängnis gefordert, für Subirán 122 Jahre. Ihnen wird Geheimnisverrat, unrechtmäßige Inhaftierung, Behinderung der Justiz und Pflichtverletzung vorgeworfen. Für die Polizeibeamten werden zwischen 80 und 111 Jahre Gefängnis gefordert.
Vorwurf: 15 Personen unbegründet in U-Haft
Die beiden mittlerweile zwangspensionierten Juristen waren verantwortlich für die Ermittlungen im Fall gegen Bartolomé Cursach, im Fall der Vergabe der Parkzone ORA in Palma sowie den Korruptionsfall um das städtische Sportinstitut IME. In der 32-seitigen Anklageschrift wurde ihnen eine Reihe von Unregelmäßigkeiten zur Last gelegt. So wurde ihnen vorgeworfen, im Rahmen der Ermittlungen mindestens 15 Personen unbegründet in Untersuchungshaft gesteckt zu haben.
Im Verfahren gegen Cursach waren die Ermittlungsmethoden von Subirán und Penalva immer wieder Gegenstand der Zeugenaussagen gewesen. So widerriefen zahlreiche Personen vor Gericht ihre Aussagen während der Ermittlungen. Diese seien verfälscht oder erpresst worden, lautete der Vorwurf gegen die Ermittler. Die Staatsanwaltschaft ließ daraufhin alle Anklagepunkte fallen und entschuldigte sich bei den Angeklagten. /jk/pss
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