Der Rauswurf der Air Berlin-Mitarbeiter auf Mallorca und im restlichen Spanien, ohne Abfindungen zu zahlen, war nicht gesetzkonform und ist daher ungültig. Das entschied das spanische Arbeitsgericht in Madrid in erster Instanz, wie Gewerkschaftssprecher Rafael Bohórquez am Donnerstag (3.5.) im Gespräch mit der MZ erklärt: "Unsere Anwältin hat mir heute Morgen den Brief übermittelt. Das ist ein wichtiger Anfangserfolg", so Bohórquez.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Unternehmen habe nun fünf Tage Zeit, Berufung einzulegen. Sollte der Oberste Gerichtshof die Entscheidung bestätigen, müsste Air Berlin nicht nur hohe Entschädigungen sondern vermutlich auch die seit der Entlassung Ende 2017 nicht mehr gezahlten Löhne nachzahlen, so Bohórquez. Allerdings sei nicht klar, aus welchen Kassen diese Gelder dann kommen müssten.

Hintergrund: So wird der Standort Mallorca von Air Berlin abgewickelt

Im November 2017 erhielten die letzten 44 Air Berlin-Mitarbeiter auf Mallorca ihre fristlose Kündigung. Die vom Gesetz vorgesehenen Mindestabfindungen wurden nicht gezahlt. Die Gewerkschaftsvertreter legten Klage ein, bei der sie nun in erster Instanz Recht erhielten. /tg