Palma de Mallorca will Saufgelage-Regelungen weiter verschärfen
Die Regierungsparteien haben am Donnerstag (12.7.) einen Änderungsvorschlag der ohnehin bereits strengen Vorgaben am "Ballermann" auf den Weg gebracht. Was besagen die Neuerungen, und wann treten sie in Kraft?

Fliegenden Alkoholverkäufern geht es bald noch härter an den Kragen / Foto: DM
Von Josep Capó
Die Regierungsparteien im Rathaus von Palma de Mallorca wollen die Verordnung zur Regulierung der Saufgelage an der Partymeile in El Arenal und der Vergnügungszone am Paseo Marítimo verschärfen. Bei einer außerordentlichen Sitzung am Donnerstag (12.7.) stimmten die Abgeordneten von Més und PSOE für einen Modifizierungs-Entwurf.
Falls die geänderte Verordnung in Kraft tritt, wird nicht mehr nur das Trinken in großen Gruppen verboten sein, sondern es werden auch spezielle Strafen gegen den Verkauf von Lachgas oder das Werben für alkoholische Getränke verhängt. Wer Artikel von fliegenden Händlern kauft, muss ebenfalls mit Geldbußen rechnen. Auch das Balconing (die beliebte, aber gefährliche Praxis, vom Hotelbalkon in den Pool zu springen) soll dann bestraft werden. Ebenso wird nach den Plänen stärker darauf geachtet, dass Minderjährige keinen Alkohol erwerben. Auch organisierte Kneipentouren wie "Pub Crawlings" sollen untersagt werden.
Sexuelle Handlungen sollen nicht mehr nur auf öffentlicher Straße, sondern auch in privaten Gebäuden mit hohen Bußgeldern belegt werden, falls sie von der Straße aus beobachtet werden können. Zudem sollen höhere Anforderungen an den Lärmschutz der Bars und Diskotheken etabliert werden.
Ziel der Maßnahmen ist es, die Ruhe und die Sicherheit in den Vierteln zu fördern und den Alltag der Anwohner zu erleichtern, die sich täglich mit Betrunkenen herumschlagen müssen. Überlegt wird, innerhalb der im Frühjahr 2016 festgelegten speziellen Eingreifzonen El Arenal und Paseo Marítimo einige Straßen oder Viertel als Zonen speziellen touristischen Interesses auszuweisen, bei denen die Strafen noch höher ausfallen. Wie hoch, müsse im Einzelfall entschieden werden, maximal müssen Störenfriede mit "multas" von bis zu 3.000 Euro rechnen.
Zunächst muss auch die Opposition im Rathaus den Änderungen zustimmen, dann wird die Vorlage 30 Tage lang zur öffentlichen Einsicht ausgelegt. In Kraft treten können die neuen Regelungen somit frühestens ab September, wenn die Hauptsaison am "Ballermann" langsam wieder dem Ende entgegen geht. /somo
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