Die Erklärung der Einkommenssteuer nehmen viele Deutsche in der Heimat nur mithilfe von ­Experten auf sich. Auf Mallorca kann man sich die Kosten für den Steuerberater in den meisten Fällen sparen. Denn zumindest für Arbeitnehmer sind die Möglichkeiten, Ausgaben abzusetzen, begrenzt. Wer dennoch Hilfe braucht, bekommt diese kostenlos vom Finanzamt. Alle anderen können im Internet einen Vorentwurf (borrador) abrufen, den sie - so sie einverstanden sind und das Finanzamt sich nicht zu seinen Gunsten verrechnet hat - nur noch bestätigen müssen. Am Dienstag (2.4.) begann die Einreichungsfrist. Bis zum 26. Juni müssen die Erklärungen abgegeben werden für den Fall, dass nachgezahlt werden muss. Wer Geld zurückbekommt, muss bis zum 1. Juli den Antrag abgeben.

Grundsätzlich müssen alle Steuerzahler mit einem Brutto-Einkommen von über 22.000 Euro im Jahr eine Steuererklärung einreichen. Eine Ausnahme bilden Personen mit mehreren Arbeitgebern. Dann liegt die Grenze für das Jahr 2018 bei 12.643 Euro. Auch wer Finanzeinnahmen oder Veräußerungsgewinne von über 1.600 Euro im Jahr erzielt hat, ist zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet.

Vordruck abrufen

In Spanien gibt es viele Möglichkeiten, die Steuererklärung einzureichen. Am einfachsten ist es, den borrador im Internet (www.agenciatributaria.es) abzurufen. Dazu genügt ein Klick auf „Renta 2018" und auf „Servicio de tramitación borrador". Ein Kästchen geht auf, wo man „Con número de referencia" anklickt. Diese Nummer muss erst erstellt werden, daher geht es bei „No tengo referencia" weiter. Dort muss die NIE-Nummer sowie eine Überprüfungsnummer eingegeben werden. Sie findet sich auf dem grünen Beleg der Eintragung ins Ausländerregister (hinten, wenn es das Kärtchen ist, rechts oben beim Din-A4-Format). Der eingegebenen Zahl muss ein „C" und eine 0 vorangestellt werden. Sollte ein Fehler angezeigt werden, können Sie es mit einem anderen Browser versuchen. Zuletzt muss der Betrag samt Komma eingegeben werden, der auf der Steuererklärung 2017 im Kästchen 475 stand. Der Vordruck kann auch über die kostenlose App „Agencia Tributaria" abgerufen werden.

Vordruck überprüfen

Das Finanzamt verfügt zwar in den meisten Fällen über alle nötige Daten, dennoch sollten die Angaben sorgfältig überprüft werden. Ein Sonderfall sind die Selbstständigen, die dieses Jahr auch etliche neue Möglichkeiten zur Absetzung ihrer Ausgaben haben.

Zu den Neuerungen zählt, dass bis zu 2.200 Euro für die Betreuung von Kindern in Krippen und Kindergärten geltend gemacht werden können. Die Lohnfortzahlungen während des Vaterschaftsurlaubes oder des Mutterschutzes sind ebenso steuerbefreit wie der Verkauf einer bis dahin als Hauptwohnsitz gehaltenen Immobilie seitens von Steuerzahlern, die älter als 65 sind. Weitere, auch regionale Erleichterungen und Absetzmöglichkeiten gibt es etwa für Großfamilien, Firmengründer und Niedrigverdiener. Wie gehabt können auch Ausgaben zur privaten Rentenvorsorge oder Spenden abgesetzt werden.

Vordruck abschicken

Ist mit dem borrador alles in Ordnung, kann er auf der Website oder über die App bestätigt werden. Das geht auch telefonisch unter 901-20 03 45 oder 915-35 68 13. Damit wäre die Steuererklärung eingereicht. Das Geld wird in der Regel direkt auf das Konto gebucht oder abgebucht. Bei Rückzahlungen hat das Finanzamt bis zum Ende des Jahres dafür Zeit.

Termin vereinbaren

Haben Sie Fragen oder Probleme zum Vordruck oder wollen das Dokument persönlich einreichen, muss ein Termin vereinbart werden. Das ist im Internet unter „Cita Previa", per App oder per Telefon unter den Nummern

901-22 33 44 oder 915-53 00 71 (montags bis freitags 9 bis 19 Uhr) möglich. Vom 14. Mai bis zum 1. Juli sind die Berater dann persönlich für die Steuerzahler ansprechbar. Es gibt mehrere Niederlassungen: im Carrer Cecili Metel, 9 in Palma, im Carrer Ciutat de Querétaro, 15 in Palma, in der Avenida de les Germanies, 37 in Inca und im Carrer de Lleó XIII in Manacor.