Dank Sonnenenergie Steuern sparen in Palma de Mallorca

Die Stadtverwaltung erlässt Haushalten mit Fotovoltaikanlagen die Grundsteuer

Frank Feldmeier

Frank Feldmeier

Wer im Stadtgebiet von Palma wohnt und eine Fotovoltaik- oder Solarthermieanlage installiert, spart sich die Grundsteuer. So wird den Eigentümern für einen Zeitraum von sechs Jahren die jährlich fällige Abgabe erlassen, die im Spanischen Impuesto de Bienes Inmuebles (IBI) heißt.

Mit dieser neuen Regelung, die seit Jahresbeginn gilt, hat Palmas Rathaus eine schon bislang bestehende Förderung deutlich ausgebaut. Bislang wurden 50 Prozent der Grundsteuer für einen Zeitraum von drei Jahren erlassen. Auch für Immobilien, die nicht als Wohnung genutzt werden, verbessern sich die Konditionen deutlich. In diesem Fall bleibt der IBI-Nachlass zwar auch weiterhin auf 50 Prozent beschränkt, wird aber nun auch für einen Zeitraum von sechs Jahren gewährt.

Auflagen und Limits

Um sich die Grundsteuer vollständig zu sparen, muss allerdings eine Reihe von Auflagen erfüllt werden. So wird der Rabatt nur im Fall von solchen Anlagen gewährt, deren Installation nicht ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist. Der erlassene Betrag darf zudem insgesamt nicht höher ausfallen als die Investitionssumme abzüglich der Mehrwertsteuer. Dieses Limit werde auch im Fall von Mehrfamilienhäusern angewandt, heißt es auf der Website von Palmas Rathaus – in diesem Fall muss im Einzelnen nachgewiesen werden, welche Apartments in dem betroffenen Gebäude die Energie der Fotovoltaikanlage beziehen.

Steuerschuldner ausgeschlossen

Darüber hinaus gilt ein Limit für den von der Stadt gewährten Nachlass von 12.000 Euro im Fall großer Immobilien. Auf diese Weise wolle man Extremsituationen vermeiden, in denen der Rabatt bei der Abgabe höher ausfallen könnte als die Investitionssumme für die Sonnenenergie, so die Begründung. Eine weitere Voraussetzung für den Antrag ist zudem, dass der Wohnungsbesitzer keine Schulden im Rathaus hat. Dies gelte für den gesamten Zeitraum, während dem die Steuer ausgesetzt oder reduziert ist, heißt es.

Zusammen mit dem Antrag auf den IBI-Nachlass müssen die interessierten Wohnungseigentümer eine Reihe von Dokumenten im Rathaus vorlegen. Dies betrifft etwa Nachweise, dass die Anlage zur Eigenversorgung dient, dass sie gesetzlich nicht vorgeschrieben ist sowie dass alle bei der Installation fälligen Abgaben entrichtet worden sind.

Verspäteter Boom auf Mallorca

Nachdem die Fotovoltaik auf den Balearen wegen gesetzlicher Hürden lange Zeit vernachlässigt worden war, haben die Investitionen dank neuer Regelwerke und Förderprogramme zuletzt stark zugenommen. Ähnlich wie andernorts muss auch auf der Insel bei Neuinstallationen inzwischen mit Wartezeiten gerechnet werden.

Weitere Informationen und Antragsformular zum Download hier (externer Link).