Steuer-Offensive: Alles noch viel komplizierter als befürchtet
Wie man sein Auslandsvermögen dem Finanzamt kundtut - oder es doch besser dem Profi überlässt
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Müssen angegeben werden: Konten, Immobilien, Aktien / Fotos: MZ
Alexandra Wilms
Jetzt wird es ernst: Nach der Veröffentlichung im spanischen Gesetzesblatt BOE am vergangenen Freitag ist das neue Gesetz zur Informationspflicht über Auslandsvermögen seit dem 1. Februar in Kraft. Alle Residenten auf Mallorca und im Rest Spaniens sind nun offiziell verpflichtet, den spanischen Fiskus bis zum 30. April über ihr Vermögen im Ausland zu informieren, wenn es in einer oder mehr der drei Kategorien Immobilien, Konten oder Anlagevermögen die Obergrenze von 50.000 Euro überschreitet. Sollte der Maximalbetrag nur in einer der Kategorien, beispielsweise Immobilien, überschritten werden, Anlagewerte und Bankguthaben aber jeweils weniger als 50.000 Euro betragen, muss nur über die Immobilie - etwa eine Finca auf Mallorca - informiert werden. Zunächst einmal handelt es sich lediglich um eine Auskunftspflicht, die keine zusätzlichen Zahlungen ans Finanzamt mit sich bringt. Die entsprechenden Informationen können jedoch etwa bei der Erhebung der Vermögenssteuer relevant sein, die derzeit ab einem Vermögen von 700.000 Euro (zuzüglich 300.000 Euro für den Wert des Hauptwohnsitzes)
erhoben wird.
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