Seltene Einigkeit im Balearen-Parlament auf Mallorca: Alle Parteien haben am Montag (4.7.) einen gemeinsamen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem die sogenannten pactos sucesorios, also Erbschaften zu Lebzeiten, auf den Inseln eine gesetzliche Grundlage bekommen sollen. Der Entwurf wurde von einem Beratergremium ausgearbeitet und soll eine Antwort auf die ständig steigende Nachfrage nach dieser Art des Nachlasses sein. Unter anderem dürfte sie die Weitergabe von Immobilien zwischen den Generationen erleichtern.

Die künftige Regelung müsse "detailliert und modern sein sowie Missverständnisse vermeiden", heißt es aus dem Gremium. Vor allem soll in Zukunft die Arbeit der Gerichte erleichtert werden, die in der Vergangenheit zahlreiche dieser Nachlässe ohne eine gesetzliche Grundlage hätten abwickeln müssen. Der Präsident des Gremiums, Bartomeu Bibiloni, erklärte dem "Diario de Mallorca", dass man "Fehler und teils zu wörtliche Interpretationen vermeiden" wolle, wenn es darum geht, die Höhe der Steuerzahlung bei einem Nachlass zu Lebzeiten festzulegen. Er geht davon aus, dass durch das geplante Gesetz die Steuereinnahmen nicht sinken, sondern eher steigen werden, weil nun noch mehr Menschen diese Möglichkeit nutzen dürften.

Auch EU-Ausländer profitieren von der günstigen Besteuerung beim Nachlass

Auf den Balearen gibt es, wie in einigen wenigen anderen spanischen Regionen, die Option, eine Erbschaft zu Lebzeiten durchzuführen. Statt der üblichen Steuerbelastung von 7 Prozent bei einer Schenkung wird dann nur ein Steuersatz von 1 Prozent fällig - ebenso wie bei einer Erbschaft nach dem Tod des Erblassers. Bedingung ist allerdings, dass der Beerbte auf seinen gesetzlichen Pflichtteil verzichtet. Die günstigen Bedingungen für die Erbschaft bei Lebzeiten stehen auf den Inseln auch EU-Ausländern zur Verfügung.

Der Gesetzentwurf geht nicht auf das Thema Steuern ein, sprich, etwa die Höhe der Steuerbelastung. Diese sei weiterhin Kompetenz der Gesetzgeber auf den Inseln, so Bibiloni. Mit dem künftigen Gesetz solle lediglich die Grundlage für die Berechnung der Steuerhöhe klarer werden, um Fehler zu vermeiden.

Zahl der "pactos sucesorios drastisch angestiegen

Laut Miquel Àngel Mas, dem Sprecher der Beratergremiums, das den Gesetzentwurf ausgearbeitet hat, hat die Tatsache, dass die Nachlässe zu Lebzeiten seit 2016 auf den Balearen steuerlich günstiger sind als gewöhnliche Schenkungen dazu geführt, dass diese Art der Nachlassplanung extrem an Beliebtheit gewonnen hat. Das bevorstehende Gesetz sei deshalb "unverzichtbar".

Die Zahl der pactos sucesorios stieg von 2014, als es gerade einmal 30 dieser Nachlässe auf den Inseln gab, auf 2.040 im Jahr 2016 und 4.198 im Jahr 2020 an. /jk