Die Spanier setzen auf den Stift-Trick: Darf man Eintrittskarten auf Mallorca weiterverkaufen?

In diesem Gebiet gibt es viele Grauzonen

Auch beim Mallorca Live Festival werden immer wieder Tickets unter der Hand verkauft.

Auch beim Mallorca Live Festival werden immer wieder Tickets unter der Hand verkauft. / G. Bosch

Ralf Petzold

Ralf Petzold

Der Schwarzmarkt brummt in Sachen Ticketverkauf: Die Konzertsaison ist in vollem Gange, am Wochenende legen auch die Fußballer wieder los. Dabei stellt sich die Frage, ob es überhaupt erlaubt ist, die Eintrittskarten weiterzuverkaufen. Auf den spanischen Kleinanzeigenportalen ist zudem eine Masche üblich. Statt des Tickets wird ein Alltagsgegenstand – relativ oft ist es ein Stift – für einen völlig überteuerten Preis angeboten. In einem Nebensatz wird dann erwähnt, dass es die Eintrittskarte geschenkt obendrauf gibt.

Gesetz zur Fußball-WM 1982 eingeführt

Die spanienweite Gesetzgebung zu diesem Thema ist über 40 Jahre alt. Zur Fußball-WM 1982 in Spanien beschloss die Regierung damals das Real Decreto 2816, das den „Wiederverkauf auf der Straße“ untersagt und mit einem Bußgeld belegt. Obwohl man bei Konzerten oder Fußballspielen heutzutage immer noch Personen vor Ort sieht, die ihre Tickets auf den letzten Drücker wieder loswerden wollen, ist der Wiederverkauf im Internet üblicher.

Da die erste Internetseite erst neun Jahre später online ging, ist klar, dass das alte Gesetz diese Möglichkeit nicht umfasst. Über die Frage der Legalität herrscht deswegen Uneinigkeit. Im Geiste des Gesetzes von 1982 müsse man den modernen Fortschritt miteinbeziehen. Folglich sei es verboten, meint die Anwältin Eva Pereira gegenüber der spanischen Zeitung „La Razón“. „Beim Ticketverkauf im Internet gibt es eine Gesetzeslücke“, twitterte Palmas Ortspolizei hingegen bereits 2019.

Unterschiedliche Regelungen in den Regionen

Zwar haben einige Regionen Spaniens inzwischen eigene Regeln, jedoch verbietet nur Galicien seit 2017 den Online-Weiterverkauf ausdrücklich und legt ein Strafmaß von 600 bis 30.000 Euro für den Verkäufer an. Wobei man da erst mal herausfinden muss, ob der Verkäufer wirklich in Galicien seinen Wohnsitz hat. Auf Mallorca gibt es zu dem Thema keine gesonderten Regeln.

Ticketpreis darf beim Verkauf nicht mehr als 120 Prozent des Originalpreises sein

Unterschiedliche Ansichten gibt es auch beim Verkaufspreis des Wiederverkaufs. Dabei sei nicht ausschlaggebend, ob eine Person wirklich wegen einer Krankheit ein Konzert nicht besuchen kann und nur die Ausgaben zurückbekommen will oder aber Profitgier dahintersteckt, meint Pereira. „Wir legen das Gesetz so aus, dass es nur im Fall eines Gewinns ein strafbarer Weiterverkauf wäre. Alles andere ist nicht illegal“, antwortete die Polizei auf die Frage eines Twitter-Nutzers, ob er Eintrittskarten im Krankheitsfall zum Originalpreis weiterverkaufen darf. Schon das Gesetz von 1982 umfasste die Passage, dass der Weiterverkaufspreis nicht mehr als 120 Prozent des Kaufpreises betragen darf.

Die Eventveranstalter untersagen im Kleingedruckten oft den Weiterverkauf. Gegen diese Bedingungen würde auf jeden Fall verstoßen. „Strafen dürfen wir keine aussprechen, aber die Eintrittskarte ungültig machen“, sagt Miki Jaume vom Veranstalter Trui. Im Fall des Stift-Tricks liegt zwar formell kein Weiterverkauf vor – doch Anwälte schätzen ihn als Betrugsversuch ein.

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