Schwanger auf Mallorca: Alles Wissenswerte rund um Schwangerschaft, Geburt und Elternzeit

Wer als ausländische Residentin auf der Insel ein Kind erwartet, muss einiges beachten. Vieles läuft hier anders als in Deutschland.

Die Schwangerschaft ist eine ganz besondere Zeit. Auch auf Mallorca wird man dabei gut betreut – wenn auch etwas anders, als man es aus der Heimat kennt.

Die Schwangerschaft ist eine ganz besondere Zeit. Auch auf Mallorca wird man dabei gut betreut – wenn auch etwas anders, als man es aus der Heimat kennt. / PIM

Sophie Mono

Sophie Mono

Ein kleiner Strich auf dem Teststreifen, der das gesamte Leben verändert – in der frühen Schwangerschaft fühlen sich viele trotz Freude anfangs leicht überfordert. Vor allem, wer als ausländische Residentin mit dem Gesundheitssystem auf Mallorca noch nicht allzu vertraut ist. Ein Überblick für Erstlings-Mamis. Vorweg: Alles halb so schlimm.

Schwangerschaft auf Mallorca: Erste Schritte

Der erste Schritt, der nach dem positiven Schwangerschaftstest eingeleitet werden sollte, ist die Kontaktaufnahme mit medizinischem Personal. Wer privat versichert ist, kann sich – wie auch in Deutschland üblich – einen Termin beim Gynäkologen geben lassen. Der Vorteil: Die Schwangere kann hier mitentscheiden, wann und mit welchem Arzt sie die Untersuchungen durchführen möchte, der Kontakt ist entsprechend persönlicher, die Terminvergabe flexibler.

Gesetzlich Versicherte können nicht selbst Kontakt mit den Fachärzten aufnehmen, sie müssen zunächst einen Termin bei der Hebamme (matrona) im örtlichen Gesundheitszentrum (PAC) vereinbaren (zentrale Hotline zur Terminvergabe: 971-22 00 00).

Besonders in der Frühschwangerschaft sind viele werdende Mütter auf Mallorca anfangs etwas unsicher.

Besonders in der Frühschwangerschaft sind viele werdende Mütter auf Mallorca anfangs etwas unsicher. / Archiv

Der Vorteil: Anders als in Deutschland muss die Hebamme nicht selbst gesucht werden, sie wird automatisch zugeteilt. Sie ist es auch, die die Schwangere während der gesamten Zeit begleitet, nötige Blut- und Urintests anfordert und im letzten Schwangerschaftsdrittel einen Geburtsvorbereitungskurs anbietet. Hausbesuche sind allerdings nicht vorgesehen, auch bei der Geburt wird die Hebamme des Gesundheitszentrums nicht anwesend sein. Man trifft sich ausschließlich im Gesundheitszentrum.

Schwanger auf Mallorca: Die Untersuchungen beim Arzt

Beim ersten Termin stellt die matrona den Mutterpass aus – ein Heftchen, in das alle Fachkräfte bis zur Geburt jegliche Entwicklungen und Untersuchungssergebnisse eintragen – und meldet die Schwangere quasi im System als solche an. Von da an erfolgen alle weiteren Schritte automatisch – was einerseits praktisch ist, weil man sich um nichts mehr kümmern muss, sich andererseits wenig an die persönlichen Bedürfnisse der werdenden Mutter anpasst.

Tauchen keine unvorhergesehenen Komplikationen auf, stehen der Schwangeren neben den regelmäßigen Besuchen bei der Hebamme drei ausführliche Ultraschalluntersuchungen (ecografías) bei Gynäkologen zu – je eine pro Schwangerschaftsdrittel. Die erste erfolgt in der Regel um die 12. Schwangerschaftswoche. Sie alle werden in den je nach Wohnort der Schwangeren zugeteilten Krankenhäusern (Son Llàtzer, Son Espases, Manacor oder Inca) durchgeführt. Mitarbeiter des Krankenhauses melden sich telefonisch, um die Frau über den genauen Termin zu informieren.

Alternative Wunschtermine sind nicht gern gesehen, aber auch nicht unmöglich. Auch darauf, welcher Gynäkologe die Untersuchung durchführt, haben die Schwangeren grundsätzlich keinen Einfluss. Das mag anfangs jedem, der das deutsche System gewöhnt ist, seltsam vorkommen, aber keine Angst: Auch im öffentlichen System ist die Schwangerschaftsvorsorge qualitativ hochwertig und zuverlässig. Niemand rutscht durch das Raster. Einige Voruntersuchungen, wie etwa ein nichtinvasiver Pränatal-Bluttest zur Bestimmung der Wahrscheinlichkeit von Trisomie 21, gehören im spanischen Gesundheitssystem sogar zu den Kassenleistungen dazu – anders als in Deutschland, wo er bezahlt werden muss.

Schwanger auf Mallorca: Arbeit, Krankschreibung und Mutterzeit

Rechtlich gesehen gilt für schwangere Arbeitnehmerinnen ein gesetzlicher Kündigungsschutz. Ähnlich wie in Deutschland ist es auch auf Mallorca üblich, den Arbeitgeber etwa Anfang des vierten Schwangerschaftsmonats über die Situation zu informieren. Je nach Tarifvertrag gelten unterschiedliche Regelungen, bis wie lange vor dem Geburtstermin Angestellte arbeiten müssen. Mitarbeiter in der Gastronomie beispielsweise können, wenn sie körperlich anstrengende Aufgaben übernehmen, schon einige Monate vor der Niederkunft aufhören zu arbeiten, in den meisten Büro- und Verwaltungsjobs gilt hingegen: durchhalten bis zum letzten Moment.

Um nicht vom Büro aus direkt in den Kreißsaal zu müssen, lassen sich viele Schwangere einige Wochen vor dem errechneten Termin über ihren Hausarzt (médico de cabecera) krankschreiben (baja médica). Theoretisch können Schwangere alternativ auch die Mutterzeit (baja por maternidad) vor der Geburt antreten, allerdings fehlt die auf nur 16 Wochen limitierte Zeit, in der die Mütter bei vollen Bezügen zu Hause bleiben dürfen, dann entsprechend nach der Geburt als Zeit mit dem Kind.

Die Niederkunft: So läuft eine Geburt auf Mallorca ab

Auch im öffentlichen Gesundheitssystem sind Schwangere auf Mallorca gut aufgehoben.

Auch im öffentlichen Gesundheitssystem sind Schwangere auf Mallorca gut aufgehoben. / Archiv

Wer privat versichert ist, kann sich die Klinik, in der die Entbindung stattfinden soll, aussuchen. Allerdings erwarten die Kliniken, dass man sich spätestens zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels ankündigt. Auch die Besichtigung der Geburtsräume ist in der Regel auf Anfrage möglich. Gesetzlich Versicherten wird das Krankenhaus je nach Wohnort zugewiesen. Hausgeburten sind nur für Selbstzahler oder Privatversicherte möglich. Welcher Arzt und welche Geburtshelferinnen bei der Niederkunft anwesend sind, ist in den öffentlichen Krankenhäusern Zufall, die Betreuung aber dennoch angemessen professionell und einfühlsam.

Dank der im Mutterpass notierten Anmerkungen werden auch zuvor besprochene Wünsche der Schwangeren – beispielsweise bezüglich einer PDA (epidural) oder medizinische Besonderheiten berücksichtigt. Tauchen keine Komplikationen auf, bleiben Mutter und Kind zwei Tage im Krankenhaus, meist in Zweibettzimmern. Das Neugeborene bleibt dabei die ganze Zeit über bei der Mutter – genau wie in Deutschland sind Sammelräume für die Babys in spanischen Krankenhäusern längst überholt. Windeln und Krankenhauskleidung für Mutter und Kind werden in dieser Zeit gestellt, Feuchttücher müssen die Eltern selbst mitbringen. Väter dürfen die ganze Zeit dabeibleiben.

Nachsorge und Bürokratie: So geht es nach der Geburt weiter

Nach der Geburt steht für die Eltern viel Papierkram an. Deutsche Staatsbürger müssen den Ausweis des Nachwuchses im Konsulat in Palma beantragen

Nach der Geburt steht für die Eltern viel Papierkram an. Deutsche Staatsbürger müssen den Ausweis des Nachwuchses im Konsulat in Palma beantragen / Nele Bendgens

Die Nachsorge für die frischgebackene Mutter übernimmt die Hebamme in ihrer Praxis im Gesundheitszentrum. Auch bietet sie in der Regel Gruppenkurse mit anderen jungen Müttern rund ums Thema Stillen, Säuglingspflege und Rückbildung an. Auch persönliche Anliegen können hier besprochen werden. Explizite Rückbildungskurse gibt es für gesetzlich Versicherte aber nicht.

Ist das Kind einmal geboren, wartet auf die Eltern eine Menge Papierkram. Wer das Wochenbett nicht ständig durch Behördengänge unterbrechen will, kann eine gestoría beauftragen. In einem ersten Schritt muss das Kind beim Standesamt (Registro Civil) angemeldet werden. Sind die Ehepartner unterschiedlicher Nationalitäten oder einer von ihnen kein Spanier, geht das nicht automatisch im Krankenhaus, sondern muss im örtlichen Rathaus erfolgen. Dort wird auch das libro de familia ausgestellt. Zudem ist eine Anmeldung bei der Seguridad Social erforderlich.

Einen spanischen Ausweis (DNI) bekommt das Kind nur, wenn mindestens ein Elternteil Spanier ist. Er wird bei der Políca Nacional ausgestellt. Ist ein Elternteil deutsch, erwirbt es zudem die deutsche Staatsbürgerschaft. Ein deutscher Pass oder Personalausweis muss beim Konsulat in Palma beantragt werden (Infos auf spanien.diplo.de). Sind beide Eltern Ausländer, brauchen sie für das Kind auch die grüne Residentenkarte. Sie wird auf Antrag in der Ausländerbehörde in Palma (Extranjería) erstellt, sobald ein Lichtbildausweis vorliegt.

Elternzeit und Stillzeit auf Mallorca

Ist der erste Rummel vorbei, kann die Zeit mit dem Nachwuchs genossen werden. Sie ist deutlich kürzer als in Deutschland. Genau wie den Müttern stehen auch den Vätern 16 Wochen Vaterschaftszeit (baja por paternidad) zu. Mindestens sechs davon müssen direkt nach der Geburt genommen werden, die anderen können frei über das erste Lebensjahr des Kindes verteilt werden. Das ist auch für Selbstständige möglich. In dieser Zeit wird das volle Bruttoeinkommen ausgezahlt, also sogar mehr als ein normales Monatsgehalt. Auf das andere Elternteil übertragbar ist die Zeit nicht.

Der Antrag auf Elternzeit muss beim Arbeitgeber mindestens zwei Wochen im Voraus kommuniziert und bei der Seguridad Social beantragt werden. Diese ist es, die für die Kosten in dieser Zeit aufkommt. Frauen können zudem eine Stillzeit (lactancia) innerhalb der ersten neun Lebensmonate des Babys nehmen – entweder als reduzierte Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum oder zwei Wochen Freistellung am Stück.

Darüber hinaus können Eltern sich bis zu drei Jahre unbezahlt von ihrem Job freistellen lassen, solange ihr Nachwuchs jünger als zwölf Jahre ist (excedencia por cuidado de un menor). In dieser Zeit gelten allerdings keinerlei Ansprüche auf finanzielle Unterstützung wie Arbeitslosengeld. Auch haben Eltern von Kindern bis zwölf Jahre das Recht, in Teilzeit zu arbeiten. Das Gute: Kitaplätze schon für die Kleinsten sind auf Mallorca viel leichter zu ergattern als in vielen deutschen Städten, Staat und Unternehmen bezuschussen die Betreuung. In Palma ist sie bis drei Jahre neuerdings gänzlich kostenlos. Kindergeld gibt es in Spanien dagegen nicht. Wer berufstätig ist, kann jedoch bei der Steuererklärung in den ersten drei Lebensjahren eine Steuerentlastung von 100 Euro im Monat erwirken.

Schwangerschaft und Geburt auf Mallorca: Das Fazit

Auf den ersten Blick mag das System in Spanien weniger mutterfreundlich erscheinen als in Deutschland. Abschrecken lassen sollten sich Schwangere davon aber nicht. So sperrig manche gesetzliche Regelung ist, so kinderfreundlich ist letztlich die spanische Gesellschaft.

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