Die Balearen-Regierung will für die Hypothek beim Wohnungskauf auf Mallorca bürgen
Insgesamt 15 Millionen Euro stehen für die Hilfsmaßanhme zur Verfügung. Um diese in Anspruch nehmen zu können, gelten einige Bestimmungen

Es soll leichter werden, sich auf Mallorca eine Wohnung leisten zu können. / Foto: DM/Archiv
MZ
Nun also doch: Bereits im Oktober hatte die Balearen-Regierung angekündigt, im kommenden Jahr für die Hypotheken beim Wohnungskauf auf Mallorca zu bürgen. Das soziale Hilfsprogramm hat am Montag (12.12.) die nächste Hürde genommen und wurde vom Ministerrat abgesegnet.
Der nächste Schritt sei nun das Abkommen zwischendem balearischen Wohnungsinstituts Ibavi und den teilnehmenden Banken, sagte Regierungssprecher Iago Negueruela bei einer Pressekonferenz. Für das Hilfspaket will die Regierung zunächst 15 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Das Budget könne je nach Nachfrage aber erhöht werden. Angesichts der Wohnungsnot auf Mallorca und des lukrativen Angebots, was die Bürgschaft darstellt, klingt eine Erhöhung mehr als notwendig.
Das ist die Hypotheken-Hilfe
Der Plan sieht vor, den Residenten beim Kauf einer Wohnung mit einer Bürgschaft über 20 Prozent des Kaufpreises zu helfen. Bislang geben die Banken bei einer Hypothek in der Regel lediglich 80 Prozent des Preises. Durch die Hilfe könnte nun die komplette Wohnung finanziert werden und der Käufer muss künftig nur noch die Nebenkosten tragen. Diese betragen rund zehn Prozent des Kaufpreises. Bei einer 200.000 Euro teuren Wohnung sind somit nur noch 20.000 Euro als Anzahlung notwendig, statt wie zuvor 60.000 Euro.
Diese Bedingungen stellt die Regierung
Wann und wie die Hypothekenhilfe beantragt werden kann, steht noch nicht fest. Offenbar soll das Hilfspaket bis Ende 2024 laufen. Bereits jetzt sind einige Bedingungen festgezurrt. So müssen die Antragsteller seit mindestens fünf Jahren auf den Balearen leben und offiziell gemeldet sein. Die gewünschte Wohnung muss der künftige Hauptwohnsitz sein, weitere Immobilien darf der Antragsteller nicht besitzen. Die Wohnung, die mit der Hilfe der Regierung gekauft werden soll, darf nicht mehr als 270.151,20 Euro kosten. Der oder die Antragsteller dürfen zudem eine Einkommensgrenze nicht überschreiten. Bei einer Person liegt diese bei 57.117,67 Euro, bei mehreren Antragstellern bei 64.257,38 Euro. /rp
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