Balearen-Regierung verabschiedet Verlängerung der Ausgangssperre
Die Verordnungen für die Zeit nach dem Alarmzustand müssen nun von der Justiz genehmigt werden. Die Richter hatten eine Vorabprüfung abgelehnt. Eine Entscheidung - und somit Rechtsklarheit - wird für Donnerstag (6.5.) erhofft
Das institutionelle Ringen um die Aufrechterhaltung der Restriktionen und die Einschränkung der Grundrechte nach Ende des spanienweiten Alarmzustandes am 9. Mai geht weiter. Wie beim Tischtennis spielen sich Landesregierung und Justiz derzeit die Bälle hin und her. Nachdem die Richter eine Vorabprüfung der geplanten Verordnungen am Mittwochmorgen (5.5.) abgelehnt hatte, verabschiedete die Balearen-Regierung diese Auflagen am frühen Nachmittag in einer spontan einberufenen außerordentlichen Kabinettssitzung.
Nun liegt der Ball, ob Ausgangssperre, Corona-Tests für Inlandsreisende und Auflagen bei Zusammenkünften auch weiterhin rechtmäßig sind, wieder beim balearischen Oberlandesgericht (Tribunal Superior de Justicia de Baleares). Die Landesregierung erhofft sich eine Entscheidung für Donnerstag (5.5.), um bei der Kabinettssitzung am Freitag entsprechend reagieren zu und notwendige Verordnungen am Samstag im Amtsblatt der Balearen veröffentlichen zu können. Der spanienweite Alarmzustand - und somit die bisherige Rechtsgrundlage für die aktuelle Corona-Politik der Balearen - endet um Mitternacht in der Nacht von Samstag auf Sonntag (9.5.).
Die Balearen-Regierung will vor allem die derzeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr gültige Ausgangssperre aufrechterhalten. Da diese Möglichkeit juristisch höchst umstritten ist, hatte die Landesregierung ihre Vorschläge vorab dem Oberlandesgericht vorgelegt. Die Richter sollten befinden, ob diese Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung auf regionaler Ebene aufrechterhalten werden können, hatte Armengol noch am Dienstag gesagt.
Neben der Ausgangssperre geht es um eine weitere Einschränkung der Bewegungsfreiheit - die obligatorischen Corona-Tests für Inlandsreisende bei Ankunft auf den Balearen -, sowie um die Auflagen bei Zusammenkünften (derzeit nicht mehr als sechs Personen) und Gottesdiensten (Plätze dürfen nur zu 50 Prozent besetzt werden). Weitere Restriktionen - etwa die Schließung der Innenräume der Restaurants - sind davon nicht betroffen. /ck /tg
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