Was tun nach einem Autounfall auf Mallorca?

Durch den Schreck kann man schon einmal vergessen, wie man sich korrekt verhalten muss, welche Formulare auszufüllen sind und wie das mit den Versicherungen ist. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

Bei kleineren Blechschäden muss die Polizei nicht unbedingt verständigt werden, sofern sich die am Unfall Beteiligten einig darüber sind, wer die Schuld trägt.

Bei kleineren Blechschäden muss die Polizei nicht unbedingt verständigt werden, sofern sich die am Unfall Beteiligten einig darüber sind, wer die Schuld trägt. / DPA

Simone Werner

Simone Werner

Nicht ganz zu Unrecht trauen sich manche Urlauber auf der Insel nicht ans Steuer. Autofahren in Deutschland hat mit dem auf der Insel mitunter nur wenig gemeinsam. Vorausschauendes Fahren und Blinker-Setzen etwa sind hier nicht immer an der Tagesordnung. Einige Residenten umfahren daher beispielsweise gern Palmas Ringautobahn Vía Cintura, auf der es regelmäßig kracht, oder die dreispurigen Avenidas nahe der Innenstadt, wenn möglich. Manchmal reicht es, wenn man selbst oder andere Verkehrsteilnehmer Sekundenbruchteile unachtsam sind, und es kommt zum Auffahrunfall. Wir erklären, was dann Schritt für Schritt zu tun ist.

Unfallstelle sichern

Erster Schritt: die Unfallstelle absichern. „Per Warndreieck“, mögen nun viele denken. Doch das triángulo de emergencia hat hierzulande so gut wie ausgedient. In der Vergangenheit wurden immer wieder Verkehrsteilnehmer überfahren, als sie nach dem Unfall das Fahrzeug verlassen hatten. Der gefährliche Gang, um das Warndreieck aufzustellen, soll daher ab dem 1. Januar 2026 endgültig vermieden werden können. Schon jetzt dürfen alternativ zum Warndreieck sogenannte V16-Leuchten verwendet werden. Ab dem Stichtag, ab dem Warndreiecke dann verboten sein werden, müssen die speziellen Leuchten auch über GPS ortbar sein. Es lohnt sich also, direkt die richtigen zu kaufen. Einen Überblick über die wenigen Hersteller und Modelle, die offiziell zertifizierte V16-Leuchten anbieten, gibt es unter diesem Link.

Eine V16-Leuchte.

Eine V16-Leuchte. / DGT

Die Leuchte sollte im Handschuhfach aufbewahrt werden. Sie kann dann ähnlich wie das Blaulicht der Polizei übers Fenster aufs Autodach gestellt werden. So muss der Insasse das Fahrzeug nicht verlassen. Ein weiterer Vorteil ist, dass das Licht aus einem Umkreis von einem Kilometer sichtbar ist. Wer doch aussteigen muss, der muss – das betont die spanische Verkehrsbehörde DGT – auch weiterhin auf jeden Fall eine Warnweste anziehen.

Polizei rufen: ja oder nein?

Handelt es sich nur um einen kleinen Unfall ohne Verletzte, sollte man an den Straßenrand fahren, um den Verkehr nicht weiter zu stören. Die spanische Verkehrsbehörde DGT erklärt, dass die Polizei in jedem Fall gerufen werden muss, wenn der Verkehr durch den Unfall beeinträchtigt wird. „Ebenso, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist oder es Streitigkeiten mit anderen Verkehrsteilnehmern darüber gibt, wer den Unfall wie verursacht hat“, ergänzt Anja Weitkunat von Iberia Versicherungsmakler. Auch bei Verständnisproblemen zwischen Opfer und dem Schuldigen oder wenn Mietfahrzeuge in den Unfall verwickelt sind, sollte man die Beamten einschalten.

Für Verkehr und Vorfälle innerorts ist die jeweilige Policía Local zuständig, für Autobahnen und Landstraßen die Guardia Civil. Wer sich unsicher ist, ruft einfach die allgemeine Notrufnummer 112 an. Leider kann es oft bis zu mehreren Stunden dauern, bis die Beamten am Unfallort eintreffen.

Vorfall schriftlich festhalten

Im Optimalfall sieht der Schuldige ein, dass er den Unfall verursacht hat. Wird die Polizei nicht informiert, reicht es, wenn die Beteiligten zusammen mit Fotos vom Schaden und vom Unfallort den sogenannten parte amistoso ausfüllen. Oft bekommen Kunden das Protokoll nach europäischem Standard direkt bei Abschluss der Versicherung vom Versicherungsunternehmen. „Der Unfallbogen sollte immer im Auto liegen“, empfiehlt Weitkunat. Alternativ gibt es auch im Internet Vordrucke zum Herunterladen (https://www.mutua.es/digital/webcontent/1459157011802Declaracion-Amistosa-de-parte.pdf). Hat weder man selbst noch der Gegner einen im Auto, kann man alle Daten auch handschriftlich auf ein Papier schreiben.

So oder ähnlich sieht die Hauptseite des "parte amistoso" aus.

So oder ähnlich sieht die Hauptseite des "parte amistoso" aus. / Mutua

Auf dem regulären Formular gibt es meist zwei Farben (Blau/Vehículo A und Gelb/Vehículo B). „Wer Auto A und B ist, ist egal. Wichtig ist, dass man sich einmal entscheidet und dann auch nur die für einen selbst vorgesehenen Kästchen ausfüllt“, erklärt Weitkunat. Dann müssen die persönlichen Daten der Versicherten, Daten zu ihren Fahrzeugen und Versicherungen sowie den jeweiligen Fahrern eingetragen werden. Ist ein Mietwagen in den Unfall involviert, finden sich viele der benötigten Daten in den Vertragsunterlagen, die die Fahrer stets im Auto mitführen müssen.

Skizze unbedingt aufmalen

Im unteren Teil des parte amistoso ist Platz für eine Skizze des Unfallhergangs. Diese sollte in jedem Fall gezeichnet werden. Ganz wichtig ist auch die Unterschrift der am Unfall Beteiligten am Ende. Fehlt sie, sind alle Angaben nichtig. Daten zu (Aussage gewillten) Zeugen kann man auf dem Formular zwar nicht angeben, der Versicherung aber separat nennen. Einer der Beteiligten nimmt den ausgefüllten parte amistoso mit, der andere den Durchschlag. Die Dokumente müssen die Versicherten innerhalb von maximal sieben Tagen per E-Mail an die Versicherung schicken. „Egal ob Schuldiger oder Geschädigter: Ein Unfall muss von jeder Seite der Versicherung gemeldet werden“, sagt Weitkunat. Die Versicherungen klären dann innerhalb von maximal 40 Tagen untereinander die Abwicklung und Erstattung der Schadensbeträge. In der Regel dauere es aber selten so lange.

Wenn die Polizei verständigt wurde

Wurde die Polizei verständigt, nimmt sie den Unfall auf und erstellt ein Protokoll (atestado). Den parte amistoso braucht es hier nicht. Das Protokoll bekommen die Beteiligten laut Weitkunat in den meisten Fällen nicht ausgehändigt. Dennoch müssen sie ihrer Versicherung den Unfall melden. Die Versicherung erfragt den Bericht dann bei den Beamten. Was darin steht, gilt. „Wenn die Polizei vor Ort also feststellt, der Fahrer des Autos A ist schuld, dann ist das so“, betont Weitkunat. „Ist der Geschädigte nicht damit einverstanden, muss er selbst rechtliche Schritte einleiten. Wir können in diesem Fall als Versicherung nichts machen.“

Auch in Kreisverkehren kann es schnell zu Auffahrunfällen kommen.

Auch in Kreisverkehren kann es schnell zu Auffahrunfällen kommen. / Bendgens

Den Abschleppdienst rufen

Der Abschleppwagen (grúa) ist bei fast allen Versicherungen kostenlos dabei – „beim Auto zumindest. Bei Rollern und Anhängern muss man ihn extra in die Police mit aufnehmen“, stellt Weitkunat klar. Statt den ersten Pannendienst, den Google anzeigt, zu verständigen, sollte man sich unter den Schlagwörtern asistencia de carretera an seine Versicherung wenden. Nur dann übernimmt sie die Kosten. Es muss kein Geld vorgestreckt werden. Die Versicherung ruft dann entweder den Pannendienst selbst oder teilt die Telefonnummer des Partnerunternehmens mit. Achtung: Manche Abschleppdienste haben Höchstgrenzen an Kilometern.

Werkstatt selbst auswählen

Der Pannendienst schleppt das Fahrzeug dann in eine Werkstatt. Bei Iberia Versicherungsmakler können sich Kunden aussuchen, ob es eine Vertragswerkstatt sein soll oder eine, mit denen der Anbieter nicht zusammenarbeitet. „Meistens haben Vertragswerkstätten einen Ersatzwagen, den sie zur Verfügung stellen können. Zudem sind sie autorisiert, Gutachten selbst auszustellen“, so Weitkunat. Der Vorteil: Der Kunde ist nicht darauf angewiesen, dass ein externer Gutachter kommt und hat sein Fahrzeug so oft schneller wieder. Wer eine deutsche Werkstatt aufsuchen will, sollte seine Versicherungspolice genau checken: Oft akzeptieren Versicherungen Gutachten von dort wegen höherer Honorare nicht.

Achtung bei jungen Fahrern

Auch das Alter der Fahrer, die mitversichert sind, sollte man genau kennen: Munfalleistens sind Fahrer, die älter als 25 oder 26 Jahre alt sind und seit mindestens zwei Jahren den Führerschein haben, automatisch mitversichert. Jüngere Fahrer müssen gegen einen Aufpreis in die Police mit aufgenommen werden. Nur dann zahlt die Versicherung bei Unfällen.

Richtiges Verhalten nach dem Unfall: https://revista.dgt.es/es/multimedia/infografia-animada/2006/0401-Como-actuar-en-caso-de-accidente.shtml

Ansprechpartner für u.a. KFZ-Versicherungen: https://www.iberiaversicherungsmakler.com/, Tel.: 971-69 90 96

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