Gebrauchtwagen auf Mallorca kaufen: Das sollte im Kaufvertrag stehen

Gebrauchtwagen von Privat an Privat: wo es einen Vordruck des Kaufvertrags gibt und was darin alles festgehalten wird

Nicht nur das Auto muss beim Kauf begutachtet werden, auch der Vertrag.  | FOTO: LAVANDEIRA

Nicht nur das Auto muss beim Kauf begutachtet werden, auch der Vertrag. | FOTO: LAVANDEIRA / Ralf Petzold

Ralf Petzold

Ralf Petzold

Ein gebrauchtes Auto auf Mallorca zu kaufen ist gar nicht so einfach. Denn erst einmal muss man an ein Gefährt rankommen. Besonders Kleinwagen im niedrigen vierstelligen Preisrahmen sind so beliebt wie eine Liege direkt am Pool bei deutschen Urlaubern. Danach steht das Feilschen über den Preis an. Sind diese beiden Hürden genommen, geht der Papierkram los.

Den einen offiziellen Kaufvertrag gibt es in Spanien nicht. Im Internet finden sich verschiedene Modelle. Mit dem Vordruck der Verkehrsbehörde DGT kann man auf jeden Fall nichts falsch machen.

Auch die Uhrzeit eintragen

An erster Stelle sind Kaufort und das Datum einzutragen. Letzteres muss bis hin zur Uhrzeit genau ausgefüllt werden. Das ist ein wichtiger Punkt, denn es kann ja sein, dass der Verkäufer auf der Fahrt zum Übergabeort geblitzt wurde.

Danach folgen die Daten des Verkäufers (vendedor) und des Käufers (comprador). Das wären Vor- und Nachname, die Steuernummer NIE (im Fall von Ausländern) sowie die Anschriften. Es ist ratsam, sich eine Kopie des Personalausweises mitgeben zu lassen.

Angaben zum Fahrzeug

Weiter unten sind die Angaben zum Fahrzeug auszufüllen: Marke und Modell (marca), Kennzeichen (matrícula), Fahrgestellnummer (número de bastidor) und Kilometerstand (kilómetros).

Das Kleingedruckte

Im DGT-Vertrag sind sieben Klauseln aufgeführt. Zuerst der Kaufpreis, der natürlich vom Käufer zu entrichten ist. Der ist auch für die weiteren Kosten bei der Ummeldung des Wagens verantwortlich.

Mit dem zweiten Punkt versichert der Verkäufer, dass keine offenen Rechnungen (Steuern oder Knöllchen) bezüglich des Wagens vorliegen. Andernfalls sind sie alleine vom Verkäufer zu tragen.

Im dritten Punkt steht, dass der Verkäufer die Fahrzeugpapiere des Autos weiterreicht und die nötigen Unterschriften für die Ummeldung setzen wird.

Der vierte Punkt hält fest, dass der Käufer nach dem Vertragsabschluss für das Auto zuständig ist und jegliche Verantwortung trägt.

Bei Punkt 5 wird eingetragen, bis wann das Auto versichert ist. Zudem garantiert der Verkäufer, dass die letzte ITV-Prüfung (der spanische TÜV) bestanden wurde. Hier lohnt sich die Nachfrage, wann der nächste Check ansteht.

Der Käufer versichert in Punkt 6, dass er alle Mängel (außer versteckte) beanstandet hat. Beim letzten Punkt wird nur noch der Gerichtsstand (etwa: „Baleares“) ausgesucht, der bei Streitfragen kontaktiert wird.

Unten müssen beide Vertragspartner dann nur noch unterschreiben.

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