Frau wollte Geld aus Drogenhandel auf Mallorca bei Zentralbank eintauschen - Zwei Jahre Haft

Der Vorfall liegt schon über zehn Jahre zurück. Besonders kurios sind neben der Tat an sich auch die Eigentumsverhältnisse der Frau

Die Angeklagte beim Gerichtsverfahren am Dienstag (8.2.).

Die Angeklagte beim Gerichtsverfahren am Dienstag (8.2.). / M.O.I.

Man konnte es ja mal probieren: Eine Frau wurde am Dienstag (8.2.) auf Mallorca zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie versucht hatte, in der Filiale der Zentralbank Banco de España in Palma de Mallorca 30.000 Euro in kaputten Banknoten umzutauschen. Das Geld stammte der Anklage zufolge aus dem Drogenhandel in der berüchtigten Problemsiedlung Son Banya.

Die Angeklagte, die familiäre Verbindungen zu Clans wie "La Paca" und "La Jesusa" hat und derzeit wegen Drogenhandels in Untersuchungshaft sitzt, hat sich nach einer Vereinbarung zwischen der Staatsanwaltschaft und ihrem Anwalt der Geldwäsche schuldig bekannt. Sie muss außerdem eine Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro zahlen. Zudem wurde das Geld, das sie umtauschen wollte, eingezogen.

Mit 520 zerrissenen Geldscheinen zur Nationalbank

Der Fall selbst liegt schon über zehn Jahre zurück. Im August 2011 ging die Angeklagte mit 520 Geldscheinen, die teilweise zerrissen und allgemein in schlechtem Zustand waren, in die Filiale der Banco de España im Zentrum von Palma, um sie gegen neue Geldnoten einzutauschen.

Der zuständige Bankangestellte wurde angesichts des Zustandes der Scheine stutzig. Er tauschte das Geld zwar um, informierte aber auch die Nationalpolizei.

9.000 Euro Jahreseinkommen, neun Autos

Die Ermittlungen ergaben, dass die Angeklagte zum Zeitpunkt des Umtauschversuchs ein jährliches Einkommen von rund 9.000 Euro hatte, das zu einem großen Teil aus Sozialhilfeleistungen bestand. Dennoch waren neun Autos auf ihren Namen zugelassen - und das, obwohl sie nicht einmal einen Führerschein besaß.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft vier Jahre Haft gefordert. Wegen der selbst für mallorquinische Verhältnisse übermäßigen Verzögerung des Prozesses wurde das Strafmaß gesenkt, da die lange Wartezeit als strafmildernd gewertet wurde. /pss