Bei der illegalen Party in einer Villa in Son Vida, dem Nobelstadtteil von Palma de Mallorca, die während der Corona-Pandemie im August 2021 stattfand und zu einer Geldstrafe von insgesamt 6,8 Millionen Euro für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer führte, waren vorrangig junge Leute aus Mallorcas High Society zugegen.

Die Liste der 114 Personen, die von der Ortspolizei von Palma in dieser Nacht identifiziert wurden, enthält bekannte und schillernde Nachnamen aus der Welt der Wirtschaft, des Hotel- und Gaststättengewerbes und der Aristokratie der Insel. Wie die MZ aus gut informierten Quellen erfuhr, waren auch mindestens zwei deutsche Frauen und ein Schweizer bei der Party anwesend.

Ihnen allen droht eine exemplarische Geldstrafe von jeweils 60.000 Euro wegen eines sehr schweren Verstoßes gegen die damals geltenden Corona-Auflagen. Kurz vor der Party hatte sich die Balearen-Regierung aufgrund der Zunahme von Ansteckungen und Krankenhauseinlieferungen gezwungen gesehen, die Beschränkungen für das Nachtleben und gesellschaftliche Zusammenkünfte zu verschärfen.

Anwälte sollen Verhältnismäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit der Strafe prüfen

In den frühen Morgenstunden des 21. August 2021 hatten sich Beamte der Ortspolizei von Palma zu der Villa begeben, nachdem sich Nachbarn über die laute Musik beschwert hatten. Die Beamten konnten 114 Personen identifizieren, eine unbekannte Zahl an Partygästen konnte entweder fliehen oder sich verstecken.

Wie das "Diario de Mallorca" erfuhr, haben einige der Partygäste den Fall in die Hände ihrer Anwälte gelegt, die nun prüfen sollen, ob die verhängte Strafe verhältnismäßig ist. Einige der Sanktionierten stellen auch die Verfassungsmäßigkeit der Geldbuße infrage - sowohl was die Höhe als auch was die Gründe dafür angeht.

Die im Raum stehende Sanktion ist in dem von der Regierung im Juli 2020 verabschiedeten Gesetzesdekret enthalten, das Geldstrafen von bis zu 600.000 Euro für die Nichteinhaltung der Corona-Maßnahmen vorsah. Das Dekret wurde immer wieder an die unterschiedlichen Phasen der Pandemie angepasst und regelte unter anderem die maximale Auslastung von Freizeiteinrichtungen oder eben auch die Höchstzahl an Teilnehmern an privaten Partys.

Betroffene können auch Einspruch erheben

Diese Sanktionen hängen von der Balearen-Regierung ab. Die Sanktionen der Zentralregierung in Madrid während des ersten strengen Lockdowns wurden im Endeffekt alle vom spanischen Verfassungsgericht für ungültig erklärt. Auf den Balearen mussten somit rund 800 dieser Strafen aufgehoben werden, die meisten davon wegen Nichteinhaltung der Ausgangssperren während des Lockdowns.

Die Betroffenen haben nun die Möglichkeit, Einspruch gegen die Sanktionen einzureichen und damit zu versuchen, die Höhe der Strafe zumindest zu verringern. Sie können darüber hinaus eine Verwaltungsklage einreichen - und als letztes Mittel bleibt ihnen ein Gang vor Gericht. /jk