Angestellte verstößt gegen Hundeverbot im Hotel auf Mallorca - und darf doch nicht entlassen werden

Die Fitnesstrainerin hatte trotz Verbot mit ihrem Hund zu Mitarbeiterkonditionen in einer der Ferienvillen übernachtet. Die darauffolgende Kündigung hob ein Gericht jetzt auf

Hunde sind in den Zimmern und Villen der Hotelkette nicht erlaubt.

Hunde sind in den Zimmern und Villen der Hotelkette nicht erlaubt. / Maria Garcia

MZ

Der Oberste Gerichtshof der Balearen (TSJIB) hat einer Fitnesstrainerin recht gegeben, die 2020 entlassen worden war, weil sie sich mit ihrem Hund in einer firmeneignenen Ferienvilla einquartiert hatte, obwohl die Gästen der Hotelanlage keine Haustiere mitbringen dürfen.

Die Frau hatte zuvor zehn Jahre lang als Fitnesstrainerin für die Hotelkette gearbeitet. Sie hatte zu Mitarbeiterkonditionen in der Ferienvilla übernachtet.

Haustiere verboten

Haustiere waren in dem Gebäudekomplex nicht erlaubt. Das soll die Frau laut der Hotelkette genau gewusst haben, da sie zuvor schon als Reinigungskraft dort gearbeitet hatte. Als Mitarbeiterin hätte sie Gäste melden müssen, die ihr Haustier entgegen der geltenden Regelung mit in die gemietete Wohnung genommen hatten. Zudem wäre dem Gast eine Sonderreinigung in Rechnung gestellt worden.

Fotos in den sozialen Netzwerken

Die Fitness-Trainerin meldete ihren Hund trotz alledem nicht an, versteckte ihn sogar, als sie die Sicherheitskontrolle passierte. Mitarbeiter des Unternehmens sahen später Fotos, die die Frau und ihren Hund in dem Gebäudekomplex zeigten. Einen Monat später wurde sie entlassen.

Der Oberste Gerichtshof befand nun, dass die Entlassung der Frau in keinem Verhältnis zu dem von ihr begangenen Regelverstoß stehe – auch, weil die Frau vorab noch keine Abmahnung oder ähnliches bekommen hatte. Ein derartiger Verstoß verdiene nicht die Höchststrafe einer Kündigung, so die Begründung der Richter. /sw

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