Handy fängt plötzlich Feuer: Versicherungsfirma beschuldigt Besitzer auf Mallorca der Brandstiftung

Der Brand griff auf das Zimmer über

J.F. Mestre

Ein Gericht in Palma de Mallorca hat eine Klage eines Versicherungsunternehmens zurückgewiesen. Die Firma wollte für den von einem Handy verursachten Brand nicht zahlen und dem Besitzer des Telefons den schwarzen Peter zuschieben.

Handy zum Laden auf Plastikhocker abgelegt

Das Feuer brach in einer Immobilie in Calvià, im Westen von Mallorca, aus. Der Anwohner verband das Handy wie üblich mit dem Ladekabel mit einer Steckdose, um es aufzuladen. Währenddessen legte er es auf einen Plastikhocker ab.

Wohl wegen eines technischen Defekts erhitzte sich das Telefon übermäßig und fing Feuer. Der Besitzer konnte die Flammen nicht sofort löschen und der Brand griff auf das Zimmer über. Dass der Hocker nicht feuerfest war, beschleunigte den Brand.

Versicherung zahlte anfangs

Der Mann hatte eine Hausratversicherung abgeschlossen, die Brände einschloss. Er beantragte die Übernahme des Schadens - das Ausmaß ist nicht bekannt - und die Versicherungsfirma zahlte zuerst.

Später jedoch wollte das Unternehmen das Geld zurückklagen. Es unterstellte dem Mann, durch unachtsames Handeln den Brand verursacht zu haben. Die Anklage berücksichtigte nicht, dass das Handy kaputt gewesen sein könnte, sondern ging davon aus, dass das Einstecken des Ladekabels in die Steckdose zum Feuer führte. Der Brand sei daher mutwillig herbeigeführt worden.

Handy aufladen keine riskante Aktion

Der zuständige Richter fand dafür aber keinerlei Anhaltspunkt. Man könne es schließlich nicht als riskante Aktion bewerten, ein Handy an der Steckdose aufzuladen. In dem Zusammenhang wird dem Unternehmen auch zur Last gelegt, keinen Zustandsbericht über das Handy oder das Ladegerät eingereicht zu haben, welcher auf eine unsachgemäße Benutzung schließen lässt. Auch konnte die Firma nicht beweisen, dass das Telefon zu lange am Strom hing.

Das Ablegen des Handys auf dem Hocker bewertete der Richter als alltägliche Handlung. /rp

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