Angriff auf Bundespolizisten am Ballermann - Studenten freigesprochen

Die beiden Männer waren beschuldigt worden, zwei Beamten im August 2019 schwer verletzt zu haben. Landgericht Würzburg geht von einer "Verwechslung" aus

Ciro Krauthausen

Ciro Krauthausen

Das Landgericht Würzburg hat am Donnerstag (27.4.) zwei Studenten freigesprochen, die beschuldigt worden waren, im August 2019 an der Playa de Palma zwei Bundespolizisten attackiert zu haben. Die Studenten waren dafür im Oktober 2021 in erster Instanz zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden und hatten Revision eingelegt.

Das Landgericht gab ihnen nun Recht. "Wir glauben, dass es zu einer Verwechslung kam und die Angeklagten nicht die Täter sind", sagte die Richterin zum Prozessende laut der "Main-Post".

Bundespolizisten hatten bei dem Angriff schwere Verletzungen davongetragen

Bei dem nächtlichen Angriff sollen die Täter die beiden Beamten, die einen Kurzurlaub auf Mallorca verbrachten, zunächst provoziert und beleidigt haben. Offenbar war man sich schon zuvor begegnet. Die Angreifer schlugen die Polizisten dann mit Faustschlägen ins Gesicht nieder. Der eine Beamte trug unter anderem einen einfachen Kieferbruch davon, der andere einen doppelten. Nach der Attacke flohen die Täter.

Am darauffolgenden Tag meinte einer der verletzten Bundespolizisten auf dem Rückflug die Studenten als Angreifer erkannt zu haben. Der Beamte alarmierte seine Kollegen am Frankfurter Flughafen, die daraufhin die Personalien der nun Freigesprochenen aufnahmen.

Studenten beteuern ihre Unschuld - sie seien schon im Hotel gewesen

Die beiden Studenten, Mitglieder einer Freizeit-Fußballmannschaft, wiesen jegliche Schuld von sich. Zur Tatzeit wollen beide im Hotel gewesen sein und geschlafen haben. Der eine will das Vergnügungslokal "Bierkönig" bereits um 22 Uhr verlassen haben, der andere gegen 2.30 Uhr, wie die "Main Post" berichtete.

Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, hatte die Verteidigung der Studenten für den Berufungsprozess ein datenforensisches Gutachten in Auftrag gegeben, um nachweisen zu können, dass die beiden Angeklagten zum Tatzeitpunkt nicht am Tatort gewesen waren.

Laut der "Main Post" sollen sich die Bundespolizisten im Berufungsprozess zudem unglaubwürdig gemacht haben. Sie hatten etwa Chats untereinander von ihren Handys gelöscht und offenbar großen Eifer dabei an den Tag gelegt, die Studenten zu belasten. Der Berufungsprozess hatte bereits vergangenes Jahr begonnen, war dann aber ausgesetzt worden, weil nicht alle Chatverläufe vorlagen.