Prozess gegen Ermittler im Cursach-Prozess auf Mallorca: So verlief der erste Tag

Verteidiger plädieren auf Freispruch: Die in einer Whatsapp-Gruppe der Angeklagten getätigten Aussagen seien nichtig, weil auf illegalem Wege erhalten

Der Prozess gegen den ehemaligen Richter Manuel Penalva, den ehemaligen Staatsanwalt Miguel Ángel Subirán und vier Polizeibeamten ist gestartet.

Der Prozess gegen den ehemaligen Richter Manuel Penalva, den ehemaligen Staatsanwalt Miguel Ángel Subirán und vier Polizeibeamten ist gestartet. / DM

Marcos Ollés

Zweiter Akt im Cursach-Prozess: Die Ermittler, die versucht hatten, den Nachtleben-Magnaten und Megapark-Besitzer Bartolomé Cursach wegen eines mutmaßlichen Geflechts aus unternehmerischer, politischer und polizeilicher Korruption zu belangen, sitzen seit Montag (5.6.) nun selbst auf der Anklagebank. Gleich am ersten Tag der Verhandlungen hat die Verteidigung Freispruch für sie gefordert. Die Anklage basiere auf Beweismitteln, die für nichtig erklärt werden müssen, weil sie illegal erhalten wurden, so die Anwälte,

Der ehemalige Ermittlungsrichter Manuel Penalva, der frühere Staatsanwalt Miguel Ángel Subirán und vier Polizeibeamte - ehemalige Mitglieder der Anti-Geldwäsche-Einheit - werden Straftaten wie Geheimnisverrat, unrechtmäßige Festnahme, Behinderung der Justiz und Verleitung zu Falschaussagen zur Last gelegt. Sie müssen sich vor dem Obersten Gerichtshof der Balearen (TSJB) verantworten. Es geht dabei um Haftforderungen von zusammengerechnet 576 Jahren.

Javier Barinaga, der Anwalt von Penalva und Subirán, begann den Prozess mit insgesamt elf Eingaben. In über zwei Stunden erklärte er minutiös, warum sämtliche Angeklagten in seinen Augen freigesprochen werden müssten. Sein Hauptargument: Die in einer WhatsApp-Gruppe der Ermittler getätigten Aussagen seien vor Gericht nicht verwertbar. Auf die Existenz dieses Nachrichtenaustausches seien die Ermittler erst über das Ausspionieren und die Beschlagnahmung der Handys zweier Journalisten gestoßen, die über Details der unter Untersuchungsgeheimnis stehenden Ermittlungen berichtet hatten. Der Oberste Gerichtshof der Balearen hatte die Beschlagnahmung später für illegal erklärt, weil sie gegen den in der Pressefreiheit garantierten Informantenschutz verstieß.

Verteidigung: Beschlagnahmung der Handys illegal

Nur dank dieser illegalen Spionage, argumentierte Barinaga, habe die Polizei die Handys von zwei der angeklagten Polizeibeamten beschlagnahmt. Bei der Durchsuchung der Handys fanden die Ermittler wiederum die Whatsapp-Gruppe. "Die gesamte Ermittlung der Polizei ging aus den Erkenntnissen der illegalen Spionage hervor", sagte Barinaga. Aus Sicht der Verteidigung ist daher auch die Beschlagnahmung der Polizei-Handys illegal.

Der Prozess gegen den ehemaligen Richter Manuel Penalva (re.) und den ehemaligen Staatsanwalt Miguel Ángel Subirán ist gestartet.

Der Prozess gegen den ehemaligen Richter Manuel Penalva (re.) und den ehemaligen Staatsanwalt Miguel Ángel Subirán ist gestartet. / DM

Ein weiterer Kritikpunkt von Barinaga ist, dass einer der Polizisten von seinen eigenen Vorgesetzten festgenommen wurde – ohne Anwesenheit eines Anwalts. Die Vorgesetzten hätten ihm gesagt: "Entweder du gibst uns dein Handy oder du kommst in die Zelle und wir besprechen das mit dem Staatsanwalt." Laut Barinag sei das Handy nur unter Druck und damit nicht freiwillig abgegeben worden. Auch formell sieht der Anwalt in der Beschlagnahmung der Handys Fehler. "Wenn es zu Ermittlungen innerhalb der Nationalpolizei kommt, können das nicht einfach die Vorgesetzten machen. Der Fall muss an die Abteilung für Innere Angelegenheiten gehen", fügte Barinaga hinzu.

Die Anwälte der vier ehemaligen Beamten der Anti-Geldwäsche-Einheit führten ähnliche Argumente wie Barinaga an. Offensichtlich hatte sich die Verteidigung auf eine gemeinsame Strategie geeinigt. Am Mittwoch (7.6.) geht der Prozess weiter, dann wird die Anklage ihre Eingaben vor dem eigentlichen Verfahren anbringen. Die mündliche Verhandlung, zu der 151 Zeugen geladen sind, ist bis Ende September terminiert.

Der Hintergrund des Falles zum Nachlesen: