25.500 Euro-Knöllchen für E-Roller an der Playa de Palma
Eine US-Firma hatte die Gefährte auf Mallorca abgestellt
Die US-Firma Link hat ein Bußgeld von 25.500 Euro an das Rathaus Palma bezahlt, weil sie unerlaubterweise E-Roller an der Playa de Palma abgestellt und zum Verleih angeboten hatte. Wie die MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca" am Freitag (18.8.) berichtet, könnte der Anbieter das Knöllchen an die Benutzer des Dienstes weitergeben. Das gilt aber als sehr unwahrscheinlich.
In einer Nacht- und Nebelaktion hatte Link Anfang Juli eine große Zahl an Rollern an der Playa de Palma auf Gehwegen zum Verleih angeboten. Da das ohne eine Genehmigung - und bis heute hat kein Unternehmen auf Mallorca eine Lizenz dafür bekommen - nicht erlaubt ist, hat die Ortspolizei von Palma wenige Stunden später die Roller eingesammelt und konfisziert. 110 Gefährte fanden die Beamten. Nach der Zahlung des Strafzettels durfte Link die Roller nun wieder mitnehmen.
Seit 2019 Rollerverleih verboten
Für jeden Roller musste das Unternehmen ein einzeln festgelegtes Bußgeld zahlen. Für das Abstellen auf einem Gehweg wird eine Strafe zwischen 90 und 200 Euro fällig. Die Rechnung könnte das Unternehmen weitergeben. Das ist daher unwahrscheinlich, weil das Geschäftsmodell explizit vorsieht, dass die Roller auf dem Gehwegen stehen, wo sie von Jedermann benutzt werden können. 5 Euro kostete die einmalige Nutzung für 30 Minuten.
Seit 2019 ist die Ortspolizei dazu angehalten, die E-Roller, insofern es sich nicht um private Fahrzeuge handelt, einzusammeln und in einem städtischen Depot aufzubewahren. Das Rathaus begründete das Verbot damit, dass abgestellte Roller Fußgänger behindern und den Gehweg versperren. Früher haben sich auch die deutschen Firmen Wind und Tier versucht, im Endeffekt mussten sie aber aufgeben. Erlaubt ist lediglich, die Leih-Roller in einem Lokal anzubieten.
Viele E-Roller auf Mallorca unterwegs
Die E-Roller sind auf Mallorca mittlerweile ein beliebtes Verkehrsmittel. Anders als in Deutschland ist noch keine Versicherung nötig. Auch eine Helmpflicht besteht nicht. Die Fahrer müssen auf den Radwegen fahren und ein "reflektierendes Element" wie eine Warnweste tragen. Das Tempolimit beträgt 25 km/h.
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