Deutsch-spanische Rechtsexperten: Gemeinsam unschlagbar

Sie suchen einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin auf Mallorca in Ihrer Sprache? In der gemeinsamen, deutsch-spanischen Anwaltskanzlei DSA RECHT und Nominor Abogados finden Sie gleich ein ganzes Team engagierter und bilingualer Anwälte und Anwältinnen

Das Team von DSA Recht und Nominor Abogados.

Das Team von DSA Recht und Nominor Abogados. / DSA Recht

Bettina Neumann

Ein neues Team in einer langjährigen Kanzlei: Die Anwälte und Anwältinnen von DSA Recht sind in die seit 2012 existierende Kanzlei Nominor Abogados ins Zentrum von Palma eingezogen. „Wir sind alle Partner“, erklärt Manuel Bordoy, einer der drei Anwälte von Nominor Abogados. Wir, das sind nun insgesamt fünf Anwältinnen und drei Anwälte zwischen 29 und 49 Jahren. Neben der Kanzlei auf Mallorca unterhalten sie gemeinsam Kanzleien in Düsseldorf, Münster und auf den Kanaren.

Dieses Team hat es in sich: Rechtsanwälte in Spanien konzentrieren sich oft auf spanisches Recht. Die beiden kooperierenden Kanzleien DSA Recht und Nominor Abogados hingegen ergänzen sich perfekt und bieten mit spanischem und deutschem Recht einen doppelten Service an. Hier ist man in beiden Kulturen Zuhause mit den entsprechenden Kanzleien vor Ort. Allein in der Kanzlei auf Mallorca werden insgesamt sechs Sprachen gesprochen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und natürlich Spanisch und Mallorquinisch.

Stefanie Risse, Raquel Suarez und Carlos Vázquez von DSA Recht.

Stefanie Risse, Raquel Suarez und Carlos Vázquez von DSA Recht. / DSA Recht

Spezialisten im deutsch-spanischen Immobilienrecht

Die spanisch-deutsche Anwaltskanzlei DSA RECHT hat sich auf Immobilienrecht, Vertragsrecht und Erbschaftsrecht sowie Rechtsstreitigkeiten und Prozessführung im spanischen und deutschen Recht und im internationalen Privatrecht spezialisiert. Auch das Schadensersatzrecht gehört zu den Schwerpunkten.

Die Anwälte und Gründer von Nominor Abogados, Manuel Bordoy, Gregorio Illescas und Virginia Nuñez sind gleichfalls auf bilaterales und europäisches Immobilienrecht spezialisiert sowie auf andere wichtige Rechtsbereiche. Manuel Bordoy hat einen Teil seines Studiums an der Humboldt Universität in Berlin absolviert, Virginia Nuñez ihr postgraduierten Studium in Internationalem Recht an der Universität von New York und Gregorio Illescas hat sich auf Schlichtungen aller Art spezialisiert.

„Unser Service ist allumfassend und reicht von der präventiven Beratung bis zur Beilegung gerichtlicher Konflikte, mit dem Ziel jegliche Art von Problemen im Vorfeld zu verhindern und beizulegen“, fasst DSA-Anwältin Ana Domínguez zusammen, die dank eines zweiten Masterstudiums in Internationalem und Europäischem Recht in Frankreich unter anderem die französischen Klienten bedient.

Das internationale Team von Nominor Abogados und DSA Recht.

Das internationale Team von Nominor Abogados und DSA Recht. / DSA Recht

Das vergrößerte Team in der Kanzlei Mallorca hat alle Hände voll zu tun und ergänzt sich perfekt: „Wir stehen in ständigem Austausch, auch wenn ein Teil von uns stets in Deutschland ist oder, wie unsere Kollegin Raquel Suárez, häufig auf Gran Canaria“, erklärt DSA-Anwältin Pilar Salvá, die auch in einer deutschen Kanzlei gearbeitet hat. Sie weist darauf hin, dass ihre Kollegin Raquel Suárez dank eines langjährigen Aufenthaltes in Deutschland mit dem deutschen Recht ebenso vertraut ist wie mit der deutschen Denkweise und Sprache.

Natürlich steht den Mandanten jederzeit auch eine Rechtsberatung per Video-Konferenz zur Verfügung: „Wir kümmern uns um alle Vorgänge von A bis Z, ohne dass der Kunde vor Ort sein muss. Er muss uns lediglich eine Vollmacht erteilen und wir erledigen alles für ihn“, ergänzt Ana Domínguez.

Im Bestfall nur noch 1 Prozent Steuern dank Erbschaftsvertrag

Unter den größtenteils mallorquinischen DSA-Rechtsexperten und -expertinnen um den bilateralen Rechtsanwalt und Immobilienexperten Carlos Vazquez, befindet sich auch eine deutsche Anwältin: Stefanie Risse hat ihr Studium in Europäischem Recht in Madrid im Jahr 2000 absolviert und arbeitet seit 20 Jahren in einer deutsch-spanischen Kanzlei in Münster. Ihre Spezialität ist neben dem Immobilienrecht das Erbschaftsrecht.

Rechtsanwältin Stefanie Risse macht auf die Bedeutung des am 17. Januar 2023 auf den Balearen in Kraft getretenen, sogenannten Pacto sucesorio aufmerksam: „Durch eine erbrechtliche Vereinbarung zu Lebzeiten mit den Erben können immens Steuern gespart werden: Auf den Balearen beträgt der Steueranteil bei einem Erbschaftsvertrag bis zu einer bestimmten Summe lediglich 1 Prozent.“ Eine Option, die immer mehr Menschen gleich welcher Nationalität in Europa, die Immobilien auf Mallorca vererben wollen, nutzen.

Rechtssicherheit bei Immobilientransaktionen

Einhellig sind sich die Rechtsanwälte in der Überzeugung, dass die Balearen insgesamt eine sehr besondere Situation erleben: „Trotz all der Krisen ist die Nachfrage nach einer Immobilie auf den Balearen so hoch wie nie, und entsprechend steigen die Preise: Mallorca ist aufgrund seiner Kombination aus Lebensqualität und guter Anbindung dabei, sich zum neuen Capri zu entwickeln.“

Wer verkaufen will, für den sei folglich jetzt ein sehr guter Moment. Die Inselliebhaber, die sich eine Immobilie auf Mallorca wünschen, werden immer internationaler. Neben dem hochwertigen und umfassenden Service, ihrem gemeinsamen Wissen und ihrer Erfahrung, bieten die Kanzleien auf Mallorca und in Deutschland – speziell bei Immobilientransaktionen und Erbschaftsangelegenheiten unabdingbar – vor allem eines: rechtliche Sicherheit.

„Bei einem eventuellen Regierungswechsel können sich die Regeln wieder ändern, umso wichtiger ist eine in den verschiedenen europäischen Welten kompetente Rechtssicherheit“, weist Manuel Bordoy mit Blick auf die im Mai bevorstehenden Wahlen auf den Balearen hin. Da dieses Team so erfolgreich zusammenarbeitet – ein Klient empfiehlt den nächsten –, herrscht eine sehr gute Atmosphäre unter den Rechtsexperten beider Kanzleien. Folglich führt die Zusammenarbeit aufgrund der Synergien untereinander grundsätzlich zu einem bestmöglichen Ergebnis.

Infos unter: www.dsarecht.com, info@dsarecht.com, www.nominorabogados.com, info@nominorabogados.com

Kontakt Spanien: C/. Tous i Maroto, 12, 2°, Palma, Tel. +34 603-41 02 21

Kontakt Deutschland: Liefergasse 11, Düsseldorf, Tel. +49 176-7248 3633