Leserfragen: Der spanische TÜV erkennt meine Anhängerkupplung nicht an - was tun?
In den Fragen der Woche geht es auch um ein Repair-Café und die Berechnung der Mehrwertsteuer auf einer Restaurantrechnung
Wir wollen unseren Nissan mit deutschem Kennzeichen in Spanien ummelden und spanische Kennzeichen anbringen. Der spanische TÜV war problemlos bewältigt – bis auf eine Kleinigkeit. Das Fahrzeug hat eine Anhängerkupplung, die von Nissan in Deutschland ordnungsgemäß eingebaut wurde. Ein Vermerk im Kfz-Schein ist nach EU-Recht nicht notwendig. Wir haben ein Nissan-Schreiben vorgelegt, das den ordnungsgemäßen Einbau belegt. Auch wurde die entsprechende Plakette für ordnungsgemäßen Einbau an der Kupplung angebracht. Der spanische TÜV erkennt alles nicht an und sagt, wir sollen die Kupplung abmontieren – sonst gibt es keine ITV-Zulassung. Können Sie helfen? (Uwe S., per E-Mail)
Es scheint tatsächlich so zu sein, dass die spanische ITV (Inspección Técnica de Vehículos) äußerst streng ist, wenn es um Anhängerkupplungen geht. In vielen Fällen werden die Installationen vom spanischen TÜV nicht anerkannt, wenn Sie Ihr Auto aus dem Ausland einführen. Es ist in manchen Fällen möglich, die Apparatur nachträglich anerkennen zu lassen. Dafür müssten Sie eine spezialisierte Firma kontaktieren, die einen Bericht erstellen kann. Vorher sollten Sie unbedingt bei der ITV klären, ob die Legalisierung überhaupt möglich ist und welche Unterlagen Sie dafür benötigen.
Repair-Café in Palma
Gibt es in Palma ein Repair-Café wie in Deutschland? Vor Corona gab es schon einmal eine Anlaufstelle in Santa Catalina. (Gudrun P., per E-Mail)
Es gibt ein Repair-Café im Carrer de les Corralasses, 4, in Palmas Altstadt. Möglicherweise ist es das, worauf Sie sich beziehen. Es liegt ganz in der Nähe von Santa Catalina und heißt Repair Café Palma. Unter Facebook ist es unter diesem Namen zu finden. Die Öffnungszeiten sind dort montags bis donnerstags mit 16 bis 20 Uhr angegeben, freitags 16 bis 19 Uhr. Am Wochenende ist geschlossen.
Gibt es für den auf einer Restaurantrechnung als „Base“ gekennzeichneten Posten eine Berechtigung? (Alfred B., per E-Mail)
Bei diesem Posten handelt es sich schlicht um die Mehrwertsteuer, die sogenannte IVA (10 Prozent).
E-Mail: leserfragen@mallorcazeitung.es
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