Strandliegen an der Playa de Palma: Umweltschützer scheitern mit Einspruch gegen Verlängerung der Konzession

Die Stadtverwaltung von Palma weist den Protest des GOB zurück und rechtfertigt die Vergabe ohne Ausschreibung mit Zeitmangel

Mar de Mallorca ist auch für die Sonnenschirme und die Liegen verantwortlich.

Mar de Mallorca ist auch für die Sonnenschirme und die Liegen verantwortlich. / Maria Pedraz

Kein Durchkommen in erster Instanz: Der Stadtrat von Palma hat den Einspruch der Umweltschutzorganisation GOB zurückgewiesen, die gefordert hatte, die Verlängerung der Konzession des Unternehmens Mar de Mallorca für die Playa de Palma um ein weiteres Jahr wieder aufzuheben.

Der von der konservativen Volkspartei (PP) dominierte Stadtrat beschloss, die Eingaben der Umweltorganisation mit der Begründung abzuweisen, dass "die Kontinuität der Strandreinigung, die Reinigung der Bereiche an den Ausgängen der Kanalisation und die Pflege und Erhaltung der Gärten an der Strandpromenade aufrechterhalten werden müssen". Der GOB kann nun weitere Instanzen in der Verwaltung ausschöpfen - etwas, das GOB-Sprecherin Marga Ramis gegenüber der MZ bereits in Aussicht stellte für den Fall, dass der Einspruch vom Rathaus abgewiesen wird.

Konzession in letzter Sekunde verlängert

Im November 2023 hatte die Stadtverwaltung von Palma quasi in letzter Sekunde die Konzession über den Betrieb der Sonnenliegen und die Reinigung der Playa de Palma um ein Jahr verlängert. Die Konzession für dieses Unternehmen geht auf das Jahr 1997 zurück, als es einen Vertrag über 25 Jahre unterzeichnete.

Dieser Vertrag lief im November aus, und da - so die Darstellung der PP - unter anderem aufgrund der erst im Sommer erfolgten Machtübernahme im Rathaus keine Zeit für eine öffentliche Ausschreibung blieb, bei der sich andere Unternehmen hätten bewerben können, gewährte das Rathaus Mar de Mallorca weitere zwölf Monate.

"Geschütztes Monopol"

"Es handelt sich um ein geschütztes Monopol", beanstandete der GOB, der im Dezember eine Klage gegen die Verlängerung einreichte. Die Umweltschützer argumentierten, dass die Stadt das Angebot von Mar de Mallorca nicht ohne vorherige Genehmigung der zuständigen Behörde, in diesem Fall der Küstenbehörde der Balearen-Regierung, verlängern dürfe.

An dieser Stelle widersprach in der MZ bereits der Generaldirektor der Küstenbehörde auf den Balearen, Carlos Simarro, heftig. „Die Küstenbehörde hat sehr wohl die Zuständigkeit für die nun vom GOB angefochtene Teilkonzession der Stadt Palma übertragen.“ Sprich: die für die Strandliegen und Schirme. Diese Konzession laufe deutlich kürzer als die für die Strandkioske, die seit 27 Jahren und auch noch „viele weitere Jahre Bestand hat“, wie Simarro erklärt. Wie lange genau, habe er nicht präsent.

Der GOB erinnerte einmal mehr an die Verpflichtung der Stadtverwaltung, öffentliche Ausschreibungen auch wirklich auszuschreiben, um die Grundsätze der Öffentlichkeit, der Unparteilichkeit und des Wettbewerbs zu wahren.