Lebensbescheinigung: Das müssen Rentner auf Mallorca beachten

Wer auf der Insel seine Rente aus Deutschland bezieht, muss weiter eine Lebensbescheinigung vorlegen. So geht’s

Nur ein Phantom? Die Rentenversicherung will über die Empfänger auf Mallorca Bescheid wissen.  | F.: MARGAIS/DPA

Nur ein Phantom? Die Rentenversicherung will über die Empfänger auf Mallorca Bescheid wissen.  | F.: MARGAIS/DPA / Rainer Fuchs

Rainer Fuchs

In den vergangenen Wochen haben alle Rentenempfänger von der Deutschen Rentenversicherung ihren Bescheid über die Anpassung ihrer gesetzlichen Rente erhalten. In diesem Jahr besonders erfreulich: Die Erhöhung beträgt 4,39 Prozent für die alten Bundesländer und 5,86 Prozent für die neuen Bundesländer. Damit sind dann die Renten Ost und West auf gleichem Niveau.

Viele deutsche Rentenempfänger, die in Spanien leben, erhalten mit der Mitteilung über die Erhöhung auch eine Bescheinigung zugeschickt, mit der sie bestätigen sollen, dass sie noch leben: die sogenannte Lebensbescheinigung. Während der strengen Corona-Zeit 2020 und 2021 wurde auf die amtliche Bestätigung der Lebensbescheinigung verzichtet; seither ist sie aber wieder erforderlich!

Abgleich noch im Aufbau

Diese Bescheinigung ist notwendig, weil der Rentenversicherungsträger nur auf diese Weise feststellen kann, ob der Rentenempfänger noch lebt. Für in Deutschland lebende Ruheständler ist das nicht erforderlich, da es hier einen elektronischen Sterbedatenabgleich mit den Standesämtern gibt. Mit vielen anderen Ländern ist ein solcher Abgleich vereinbart oder noch im Aufbau.

Letzteres gilt für Spanien; deshalb wird die Lebensbescheinigung nicht regelmäßig und nicht von allen in Spanien lebenden Rentenbeziehern gefordert. Vor allem Rentner, die über einen spanischen DNI verfügen, gehören dazu. Die NIE genügt hier aber (noch) nicht. Gegenwärtig erprobt die Deutsche Rentenversicherung, ob künftig eine digitale Lebensbescheinigung ermöglicht werden kann.

Wer also in diesem Jahr die Rentenanpassungsbescheinigung ohne des Formblatt "Lebensbescheinigung“ erhalten hat, braucht nichts weiter zu unternehmen.

Über das Vorgehen Bescheid wissen

Sie haben das Formblatt „Lebensbescheinigung“ erhalten – was ist zu tun?

• Prüfen Sie die Richtigkeit der Daten und korrigieren Sie diese, wo erforderlich.

Unterschreiben Sie die Bescheinigung.

• Holen Sie eine amtliche Bestätigung ein.

Die amtliche Bestätigung kann in Spanien durch jede siegelführende spanische Stelle erfolgen, wie etwa Stadt- oder Gemeindeverwaltungen, Polizei, Geldinstitute, deutsche oder spanische Pfarrämter oder Notariate. Selbstverständlich sind auch die Deutsche Botschaft, das Generalkonsulat in Barcelona und alle deutschen Berufs- und Honorarkonsulate dafür da. Kosten werden dort nicht erhoben. Sie müssen persönlich erscheinen, mitzubringen ist ein gültiges deutsches Ausweisdokument.

Bitte hierhin schicken

Die bestätigte Lebensbescheinigung senden Sie an die Deutsche Post AG, Niederlassung Renten Service, 04078 Leipzig. Eine Übersendung per Fax oder E-Mail ist nicht möglich, ebenso wenig eine Übersendung der Lebensbescheinigung durch eine deutsche Auslandsvertretung.

Achtung: Wenn die angeforderte Lebensbescheinigung nicht bis spätestens Ende April 2024 zurückgeschickt wurde, werden Ihre Rentenzahlungen umgehend ausgesetzt! Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen die Bestätigung nicht selbst einholen können, so muss auf dem Formblatt im Teil B angegeben werden, wer an Ihrer Stelle bei der amtlichen Stelle vorgesprochen hat.

Nachweis für Versicherungen

Auch private Versicherungen und Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung verlangen Lebensbescheinigungen. Hier gilt meist Ähnliches wie bei den gesetzlichen Rentenversicherungen. Vielleicht genügt in vielen Fällen auch eine Kopie der Bestätigung für die Rentenversicherung. Sofern allerdings Bestätigungen durch Botschaften und Konsulate verlangt werden, erheben diese dafür eine Gebühr in Höhe von 34 Euro.

Schimpfen Sie nicht über diese weitere Bürokratie, sondern freuen Sie sich des Lebens unter Spaniens Sonne!

Der Autor und sein Ratgeber: Der Autor, Dr. jur. Rainer Fuchs, war fünf Jahre lang Sozialattaché an der deutschen Botschaft in Madrid. Er war zudem über lange Jahre zuständiger Ministerialrat im Bundesarbeitsministerium und im EU-Sozialausschuss in Brüssel. Sein Ratgeber „Sorgenfrei leben unter Spaniens Sonne, Experten-Ratgeber für Deutsche in Spanien“ ist im Jahr 2019 in dritter Auflage erschienen (ISBN 9783000629211) und für 24,90 Euro im Buchhandel, bei amazon.de und über die Website residentenratgeber.de erhältlich. Individuelle fachliche Beratung in der Kanzlei über die E-Mail-Adresse malepartus.ra@gmx.de

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